BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil. Harm Peter Westermann

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BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil - Harm Peter Westermann Schwerpunkte Pflichtfach

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_410e5079-3cf3-56c7-895d-89cbdf510406">Entbehrlichkeit der Fristsetzung

       5.Fruchtloser Fristablauf (außer bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung gem. § 281 Abs. 2)

       6.Kein Ausschluss bei fehlender Vertragstreue

       III.Schadensersatz statt der ganzen Leistung bei Teilleistungen und nicht wie geschuldeter Leistung

       1.Teilleistungen (§ 281 Abs. 1 S. 2)

       2.Mangelhafte Leistung (§ 281 Abs. 1 S. 3)

       IV.Schadensersatz statt der Leistung wegen Schutzpflichtverletzung (§ 282)

       1.Regelungszweck und Anwendungsbereich

       2.Voraussetzungen

       a)Pflichtverletzung

       b)Vertretenmüssen

       c)Unzumutbarkeit

       V.Rechtsfolgen des Schadensersatzes statt der Leistung

       1.Ausschluss des Leistungsanspruchs gem. § 281 Abs. 4

       2.Schadensersatz statt der Leistung

       a)Grundlagen

       b)Schadensberechnung bei gegenseitigen Verträgen

       VI.Lösung Fall 41

       VII.Aufwendungsersatz (§ 284)

       1.Regelungszweck

       2.Aufwendungen als Schäden: Die Rentabilitätsvermutung

       3.Voraussetzungen des § 284

       a)Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung

       b)Aufwendungen

       c)Vergeblichkeit der Aufwendungen

       d)Billigkeit

       4.Rechtsfolgen

       5.Verhältnis zu Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt

       VIII.Lösung Fall 43

       IX.Lösung Fall 44

       § 12Unmöglichkeit der Leistung

       I.Die Unmöglichkeit im System des Leistungsstörungsrechts

       II.§ 275: Konsequenzen für die Leistungspflicht (§ 275)

       1.Anwendungsbereich

       2.Variationen der Unmöglichkeit

       a)Objektive und subjektive Unmöglichkeit

       b)Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit

       c)Vollständige und teilweise Unmöglichkeit

       3.§ 275 Abs. 1: Unmöglichkeit

       a)Unüberwindbare

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