BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil. Harm Peter Westermann

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil - Harm Peter Westermann страница 14

BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil - Harm Peter Westermann Schwerpunkte Pflichtfach

Скачать книгу

href="#ulink_b43213f0-3443-5739-ba3c-bb15f923f5ba">2.Systematik bzw Regelungsorte

       3.Die zentralen Regulierungsinstrumente: Informationspflichten und Widerrufsrechte

       a)Informationspflichten

       b)Widerrufsrechte

       II.Anwendungsbereich des Verbraucherschutzrechts

       1.Die Legaldefinition des Verbrauchervertrags in § 310 Abs. 3

       2.Anwendbarkeit der §§ 312a ff

       a)Entgeltlichkeit der Leistung: Grundsätzliches

       b)Standardsituationen: Unternehmer erbringt vertragstypische Leistung

       c)Umgekehrte Leistungsrichtung: Verbraucher erbringt die vertragstypische Leistung

       d)Sonderproblem: Bürgschaftsverträge

       3.Einschränkungen beim Anwendungsbereich (§ 312 Abs. 2 bis Abs. 7)

       a)Minimalanwendungsbereich (§ 312 Abs. 2)

       b)Eingeschränkter Anwendungsbereich (§ 312 Abs. 3, § 312 Abs. 4 S. 2)

       c)Weitere Sonderregime (§ 312 Abs. 5, 6 und 7)

       III.Verbraucherverträge: Allgemeine Regelungen (§§ 312, 312a, 312k)

       1.Hintergrund, Systematik und Zweck der Regelungen

       2.Allgemeine Pflichten und Grundsätze (§ 312a)

       3.§ 312k: Einseitig zwingender Charakter, Umgehungsverbot, Beweislast

       IV.Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr (§§ 312i, 312j)

       1.Hintergrund, Systematik und Zweck der Regelungen

       2.§ 312i: Allgemeine Pflichten im elektronischen Rechtsverkehr (auch im b2b-Bereich)

       3.§ 312j: Besondere Pflichten im elektronischen Rechtsverkehr gegenüber Verbrauchern

       V.Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (AGV) und Fernabsatzverträge (FAV): §§ 312b-312h

       1.Regelungszweck und gesetzliche Systematik

       2.§ 312b: Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (AGV)

       a)Überblick

       b)Geschäftsräume (§ 312b Abs. 2)

       c)Die Tatbestände des § 312b Abs. 1

       3.§ 312c: Fernabsatzverträge (FAV)

       a)Überblick

       b)Fernabsatzverträge (§ 312c Abs. 1 und 2)

       4.§§ 312d, 312e iVm Art. 246a, 246b EGBGB: Informationspflichten

       a)Überblick und Systematik

       b)§ 312d Abs. 1: AGV und FAV, die keine Verträge über Finanzdienstleistungen sind

       5.§ 312g: Widerrufsrecht bei AGV und FAV

       a)Hintergrund und Systematik

       b)

Скачать книгу