Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

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Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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vertreten. Hinsichtlich der Befragten erscheint auch fragwürdig, ob sich der eventuell für ein Großunternehmen befragte Mitarbeiter aus der Finanzabteilung ein eindeutiges Bild der im Unternehmen getroffenen Entscheidungen bzw. der wirtschaftskriminellen Prozesse machen kann. Von sensiblen Bereichen wie der Korruption gar nicht zu sprechen, ist auch im übrigen wirtschaftskriminellen Bereich nicht davon auszugehen, dass eine Rückmeldung diesbezüglich an die befragten Personen ging.[6] Mangels Vorliegen statistischer Werte wurden die Studien offensichtlich als „qualitatives Verfahren“[7] angelegt und müssten ihre Repräsentativität beispielsweise durch Offenlegung der gestellten Fragen ausweisen können. Dies geschieht 2009 zwar in der PwC-Studie, allerdings auszugsweise durch Hervorhebung am Rand und zuvörderst beispielhaft gemeint, um die Schlussfolgerungen im Fließtext plastischer erscheinen zu lassen. Die durch staatliche Behörden gewonnenen Hellfelddaten sind weiter auch deshalb kritisch zu betrachten, weil die Erfassung der Daten von der zugrunde gelegten Definition und – als Kontrolldelikte – von der Schwerpunktsetzung durch die Strafverfolgungsbehörden abhängt. Dadurch fallen Delikte aus der Betrachtung heraus, wie beispielsweise die in der PKS von den Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder von den Steuerbehörden erfassten Fälle.[8] Zudem – und dies ist für die späteren begriffstheoretischen Überlegungen entscheidend – ist die vollständig vernachlässigte Auseinandersetzung mit der definitorischen Grundlage zu bemängeln. Die Anknüpfung an die Kompetenzregelung des § 74c GVG kann dies nicht ersetzen.

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      Gleichwohl: die Studien stellen im Wesentlichen übereinstimmend einige Charakteristika der Wirtschaftskriminalität heraus, die im folgenden anhand der Theoriebildungen in der Kriminologie näher beleuchtet werden können.

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