Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy
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![Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht](/cover_pre1014685.jpg)
cc)Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG
b)Wahrnehmungsdefizit des Individualstrafrechts
III.Einbeziehung des Unternehmens in die kriminalstrafrechtliche Kommunikation?
1.Gegenargument: Selbstregulierung
b)Verhandlungen „im Schatten der Hierarchie“
2.Gegenargument: Fehlende Sanktionslücke
a)Alternative Steuerungsmodelle im Recht
b)„Quasi-strafrechtliche Haftung“ des Unternehmens
aa)Die Geldbuße gegen Unternehmen gemäß § 30 OWiG
aa)Haftung, die keine Ahndung ist
IV.Fazit: Strafbedürftigkeit aus „Pluralität guter Gründe“?
B.Unternehmensstrafbarkeit – eine Dekonstruktion
1.Die römische Argumentationslinie
3.Weiterentwicklung der kanonistischen Aspekte durch Bartolus und Savigny, Friedrich CarlSavigny
4.Die germanische Argumentationslinie
5.Weiterentwicklung des Rechts bis heute
1.Identifikationstheoretische Auffassungen
2.Auf das Kollektiv ausgerichtete Ansätze – Zusatzbedingungen mit Bezug zur Unternehmensstruktur