DS-GVO/BDSG. David Klein
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Plath-Plath Art. 5 Rn. 22; Ähnlich auch Gierschmann ZD 2016, 51, 52.
Auernhammer-Kramer Art. 5 Rn. 35.
Für eine enge Auslegung Gierschmann-Buchholtz/Stentzel Art. 5 Rn. 42 ff.; Veil Accountability – wie weit reicht die Rechenschaftspflicht der DS-GVO? ZD 2018, 9 ff.
Art.-29-Datenschutzgruppe WP 172 zum Grundsatz der Rechenschaftspflicht, S. 8, Ziff. 22.
Art.-29-Datenschutzgruppe WP 172 zum Grundsatz der Rechenschaftspflicht, S. 6, Ziff. 12.
Albrecht/Jotzo Das neue Datenschutzrecht der EU, S. 56, Rn. 19.
Albrecht/Jotzo Das neue Datenschutzrecht der EU, S. 56, Rn. 19.
Zur Frage der zivilprozessualen Verteilung der Beweislast siehe Wybitul/Celik ZD 2019, 529.
BeckOK DatenSR-Schantz Art. 5 Rn. 38.
Angelehnt an Auernhammer-Kramer Art. 5 Rn. 35.
Vgl. Kommentierung zu Art. 25 DS-GVO Rn. 21 sowie ErwG 78.
Kühling/Buchner-Herbst Art. 5 Rn. 80.
Wybitul EU-Datenschutzgrundverordnung im Unternehmen, Kap. III Rn. 77.
Gossen/Schramm Das Verarbeitungsverzeichnis der DS-GVO, ZD 2017, 7, 10.
Vgl. Kommentierung zu Art. 83 Abs. 5 lit. a DS-GVO Rn. 113.
Vgl. Kommentierung zu Art. 82 Abs. 1 DS-GVO Rn. 4.
GDD-Praxishilfe DS-GVO IX: Accountability, abrufbar unter: https://www.gdd.de/downloads/praxishilfen/GDD-Praxishilfe_DS-GVO_9.pdf.
GDD-Praxishilfe DS-GVO XI: Verpflichtung auf die Vertraulichkeit.
Ein Muster-VVT ist in der GDD-Praxishilfe V veröffentlicht.
Gute Übersicht zum PDCA-Zyklus in Lepperhoff/Müthlein Leitfaden zur Datenschutzgrundverordnung, Teil II 7.3.
Dazu Positionspapier der DSK zu empfohlenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Entwicklung und dem Betrieb von KI-Systemen v. 6.11.2019, abrufbar unter: https://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/Positionspapier_TO-Massnahmen_KI-Systeme.pdf, zuletzt abgerufen am 4.1.2020.
Artikel 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
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