DS-GVO/BDSG. David Klein

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу DS-GVO/BDSG - David Klein страница 36

DS-GVO/BDSG - David  Klein Heidelberger Kommentar

Скачать книгу

einer Internetseite bzw. die Angabe einer E-Mail-Adresse. Die Frage, ob ein Anbieten von Waren und Dienstleistungen in der Union beabsichtigt ist, kann nur anhand von Indizien festgestellt werden. Kein allein tragendes Indiz ist die auf einer Website verwendete Sprache, auch sofern diese einer Sprache in einem Mitgliedstaat der Union entspricht, jedenfalls wenn die Sprache in Drittstaaten, so dem Sitzstaat des Anbieters, gebräuchlich ist.

      31

      32

      33

      34

      Der räumliche Anwendungsbereich wird nach Art. 3 Abs. 2 lit. b auch dann eröffnet, wenn ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter ohne Niederlassung in der Union personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Beobachtung des Verhaltens einer natürlichen Person verarbeitet.

      35

      

      Der Begriff der Verhaltensbeobachtung ist nicht definiert. Entsprechend ErwG 24 ist danach zu fragen, „ob […] Internetaktivitäten nachvollzogen werden, einschließlich der möglichen nachfolgenden Verwendung von Techniken zur Verarbeitung personenbezogener Daten, durch die von einer natürlichen Person ein Profil erstellt wird, das insbesondere die Grundlage für sie betreffende Entscheidungen bildet oder anhand dessen ihre persönlichen Vorlieben, Verhaltensweisen oder Gepflogenheiten analysiert oder vorausgesagt werden sollen.“

      36

      Anders als bei lit. a, bei dem neben der Anknüpfung an Internetaktivitäten noch andere Formen der Kontaktherstellung denkbar sind, bezieht sich lit. b nahezu ausschließlich auf die Beobachtung im Internet bzw. auf die Benutzung sozialer Medien oder von Apps.

      37

      

      38

      39

      40

      Die DS-GVO ist gem. Art. 3 Abs. 3 räumlich auch dann anwendbar, wenn Orte in einem Drittstaat aufgrund völkerrechtlicher Regelungen nicht der Hoheitsgewalt des betreffenden Staates, sondern der eines Mitgliedstaates unterliegen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten an einem solchen Ort unterliegt der Geltung der DS-GVO.

      41

      

      42

      Die räumliche Erstreckung des Anwendungsbereichs insbesondere auf Grundlage des Art. 3 Abs. 2 ist so weit, dass jedem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter aus Drittstaaten zu raten ist, bei datenschutzrelevanten Kontakten mit dem Unionsgebiet das eigene Verhalten vorsichtshalber anhand der Regelungen der DS-GVO kritisch zu hinterfragen.

Скачать книгу