Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier

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      mit der Planungskontrolle für die Verwirklichung der Gesamtkonzeption und der Durchführungskontrolle für das Erreichen der jährlich vorgegebenen Ziele als Einflussfaktor zur Anpassung der Planung.

      Bundeswehrverband

       Deutscher Bundeswehrverband

      Bundeswehrverwaltung (BwV)

      Zivile Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des  Bundesministeriums der Verteidigung zur Versorgung und Unterstützung der Streitkräfte.

      Die ~ dient nach  Grundgesetz Art. 87b den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte. In ihren Bereich gehören u. a. das Sozialwesen, die Materialbedarfsdeckung, Finanzverwaltung und Wehrgerichtsbarkeit.

      Bundeszentrale für Politische Bildung

      Dem  Bundesminister des Inneren unterstellte Behörde zur Förderung des demokratischen Grundkonsenses und einer am rationalen Dialog orientierten Streitkultur. In allen Ländern der Bundesrepublik bestehen vergleichbare, organisatorisch unabhängige Landeszentralen. Die ~ ist u. a. Herausgeber der Zeitschriften »Aus Politik und Zeitgeschichte« und der »Informationen zur politischen Bildung«.

      Bundeszentrale für Politische Bildung

      Adenauerallee 86, 53113 Bonn

      Tel.: (0228) 99515-0, Fax: (0228) 99515-113

      E-Mail: [email protected]

      Internet: www.bpb.de

      Medien- und Kommunikationszentrum Berlin

      Krausenstraße 4, Ecke Friedrichstraße,

      10117 Berlin

      Tel.: (030) 254504-0, Fax: (030) 25450-422

      Bündnis

      Völkerrechtlich auf einem Vertrag beruhender Zusammenschluss zweier oder mehrerer Staaten zur Verfolgung eines gemeinsamen außenpolitischen Ziels. Im Rahmen des allgemeinen Gewaltverzichtsgebots der  Charta der Vereinten Nationen sind militärische ~ nur als Mittel der kollektiven Selbstverteidigung legitimiert.  Allianz;  Beistandspakt

      Bündnisfall

      Ereignis, bei dem eine von einem Staat gegenüber einem anderen Staat, einer Staatengemeinschaft oder einem  Bündnis eingegangene  Beistandsverpflichtung wirksam wird.  Allianz;  Beistandspakt

      Bündnisgebiet

      Raum, für den die Anwendung der Vertragsbestimmungen eines Bündnisvertrages gelten.

      •Nordatlantische Allianz gem. Art. 6 Washingtoner Vertrag vom 25. April 1949

      •Westeuropäische Union gem. Art. V des Vertrages von Brüssel vom 24. Oktober 1954

      Bündnispolitik

      Abgestimmte politische Absichten und politisches Handeln zwischen  Bündnispartnern und/oder gemeinsame Politik von  Bündnispartnern gegenüber anderen Staaten, Staatengemeinschaften oder  Bündnissen.  Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Souveränität

      Bündnissolidarität

      Bereitschaft des Mitgliedstaates eines Bündnisses, sich nicht nur aus offenkundigen nationalen Interessen, sondern auch aus bündnispolitischen Erwägungen (Bündnisräson) an den Lasten und Risiken gemeinsamen Handelns gewichtsgemäß zu beteiligen.

       Grundsatzartikel »NATO«

      Bündnisverteidigung

      Bei Eintritt des  Bündnisfalles die Wahrnehmung der eingegangenen  Beistandsverpflichtung durch die Vertragspartner. Verteidigung

      Burden-Sharing

      ~ meint im sicherheitspolitischen Kontext die faire Lastenteilung zwischen beteiligten Akteuren. Dies gilt sowohl für finanzielle Investitionen als auch für das Bereitstellen von Truppen sowie die Übernahme von Verantwortung und Führungsrollen bei gemeinsamem außenpolitischem und insbesondere militärischem Engagement. Vor allem im Rahmen der NATO wird die ~-Debatte seit vielen Jahren aufgrund veränderter Bedrohungsperzeptionen und des gestiegenen internationalen Engagements der Allianz zunehmend intensiv geführt.

      Hauptauslöser ist, dass insbesondere die USA mit Blick auf das internationale Engagement der NATO sowohl hinsichtlich ihrer militärischen Fähigkeiten und bereitgestellten Truppen als auch finanziell die Hauptlast tragen. In diesem Zusammenhang wurde 2014 auf dem NATO-Gipfel in Wales das sog. »Zwei-Prozent-Ziel« festgeschrieben. Konkret wurde beschlossen, dass sich alle NATO-Staaten innerhalb von zehn Jahren auf den Richtwert von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben zubewegen und mindestens 20 Prozent davon in neues Großgerät einschließlich Forschung und Entwicklung investieren sollen. Das Zwei-Prozent-Ziel ist jedoch nicht bindend, und die Auslegung erfolgt besonders auf den nationalen Ebenen sehr unterschiedlich, was u. a. auf die jeweiligen politischen Rahmenbedingungen, aber auch die Zählweise von Verteidigungsausgaben zurückzuführen ist.

      Mit intensiveren ~-Debatten wuchsen auch innerhalb der  Europäischen Union die Forderungen nach einem sicherheitspolitisch eigenständigerem, stärkerem und aktiverem Europa, welches jedoch keine Konkurrenz zur NATO, sondern deren Stärkung bilden soll.

      Bürgerkrieg

       Grundsatzartikel »Krieg und bewaffneter Konflikt«

      Bush-Doktrin

      In Anlehnung an Grundsatzerklärungen ( Doktrin) ehemaliger US-Präsidenten (z. B.  Monroe-Doktrin, Nixon-Doktrin, Truman-Doktrin) benutzter Begriff für die Kernelemente der am 20. September 2002 von der neuen US-Administration unter Präsident George W. Bush veröffentlichten Nationalen Sicherheitsstrategie (engl.: National Security Strategy – NSS) der USA.

      B-Waffen-Übereinkommen

       Biologische-Waffen-Übereinkommen

      C4  Command, Control, Communications and Computing

      C

      Corona-Pandemie

      Die Anfang 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie hat sich als einer der gewaltigsten strategischen Schocks der vergangenen Jahrzehnte und als weiterhin maßgeblicher Faktor in der internationalen Politik erwiesen. Anders als die Anschläge

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