Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier

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Ermittler der Bundespolizei 236.716 Straftaten und überführten mehr als 125.000 Tatverdächtige. Davon wurden 233 Verfahren der schweren Kriminalität (wesentliche Ermittlungsverfahren) zugeordnet. Mehr als zwei Drittel aller Straftaten wurden aufgeklärt. Insgesamt 61 regionale Ermittlungsdienststellen befassen sich mit der Verfolgung leichter und mittlerer Kriminalität. In neun Bundespolizeiinspektionen für Kriminalitätsbekämpfung ermitteln Spezialisten in Fällen schwerer und organisierter Kriminalität.

      •Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA): Für die Bundespolizei sind derzeit jährlich ca. 180 Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) eingesetzt. Diese beteiligen sich an Einsätzen der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX an den Schengen-Außengrenzen und an Einsätzen im Rahmen bilateraler Maßnahmen an den Binnengrenzen.

      •Hausordnungs- und Objektschutzdienst (HOD): Die Bundespolizei unterstützt das Auswärtige Amt bei der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben an deutschen Auslandsvertretungen: Derzeit beraten 15 Sicherheitsbeamte die Botschaften in personellen und materiellen Sicherheitsfragen.

      Gliederung:

      Die ~ in Deutschland wurde mit Wirkung zum 1. März 2008 neu strukturiert. Sie gliedert sich, neben einer Abteilung im Bundesministerium des Innern, in ein Bundespolizeipräsidium mit Sitz in Potsdam und neun Direktionen, welche regional für die operative Arbeit zuständig sind.

      •Bundespolizeipräsidium: Das Bundespolizeipräsidium ist als Oberbehörde für die Dienst- und Fachaufsicht sowie die polizeilich-strategische Steuerung der Bundespolizei zuständig. Es wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuorganisation der Bundespolizei am 1. März 2008 geschaffen und hat seinen Sitz in Potsdam. Beim Bundespolizeipräsidium sind rund 3.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt – davon circa 800 am Standort Potsdam. Für eine serviceorientierte und qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung gliedert sich das Bundespolizeipräsidium in einen Leitungsstab und insgesamt acht Abteilungen: Leitungsstab – Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Controlling, Leitungsbüro; Abteilung 1 – Lage und Auswertung; Abteilung 2 – Gefahrenabwehr; Abteilung 3 – Kriminalitätsbekämpfung; Abteilung 4 – Internationale Angelegenheiten, Europäische Zusammenarbeit; Abteilung 5 – Informations- und Kommunikationszentrum; Abteilung 6 – Polizeitechnik, Materialmanagement; Abteilung 7 – Recht, Personal; Abteilung 8 – Haushalt, Organisation, Ärztlicher und Sicherheitstechnischer Dienst. Hinzu kommen verschiedene Spezialkräfte (u. a. GSG 9 der Bundespolizei und der Bundespolizei-Flugdienst), die organisatorisch an das Bundespolizeipräsidium angegliedert sind. Zur Erfüllung der operativen Aufgaben sind dem Bundespolizeipräsidium zehn Direktionen nachgeordnet. Die ebenfalls nachgeordnete Bundespolizeiakademie ist für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten zuständig.

      Bundespolizeipräsidium

      Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam

      Tel.: (0331) 97997-0, Fax: (0331) 97997-1010

      E-Mail: [email protected]

      •Bundespolizeidirektionen: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, Bundespolizeidirektion Hannover, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Bundespolizeidirektion Koblenz, Bundespolizeidirektion Stuttgart, Bundespolizeidirektion München, Bundespolizeidirektion Pirna, Bundespolizeidirektion Berlin, Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main. Eine Direktion Bundesbereitschaftspolizei mit Sitz in Fuldatal ist darüber hinaus für die zehn deutschlandweit stationierten Bundespolizeiabteilungen zuständig. Den Bundespolizeidirektionen sind die Bundespolizeiinspektionen und die BPOL-Reviere nachgeordnet.

      •Bundespolizeiakademie: Die Bundespolizeiakademie in Lübeck ist mit ihren fünf Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentren, der Bundespolizeisportschule Bad Endorf, dem Bundespolizeileistungssportprojekt in Kienbaum sowie dem Trainingszentrum der Bundespolizei Kührointhaus die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der Bundespolizei. Sie ist zuständig für alle Personalgewinnungsmaßnahmen und ist Einstellungsbehörde der Bundespolizei. Zu den ständigen Aufgaben der Bundespolizeiakademie gehören die Ausbildung des mittleren, des gehobenen und des höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sowie die fachspezifische Fortbildung für die Aufgabenbereiche Grenzpolizei, Bahnpolizei, Luftsicherheit, Polizeitechnik, Polizeisport, Auslandsverwendung, Sanitätswesen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die Bundespolizeiakademie im Standort Lübeck der Organisationseinheiten Lehrbereich Aus- und Fortbildung, Zentral- und Grundsatzabteilung, Polizeiärztlicher Dienst/Aus- und Fortbildung. Der an der Bundespolizeiakademie angegliederte Fachbereich Bundespolizei der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung führt die Laufbahnausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei durch und wirkt mit an der fachbezogenen Fortbildung des gehobenen und des höheren Polizeivollzugs- und Verwaltungsdienstes. Die Bundespolizeiakademie arbeitet eng mit anderen nationalen und internationalen polizeilichen Bildungseinrichtungen zusammen. Eine zunehmende Bedeutung erlangt die Bundespolizeiakademie in der grenzpolizeilichen Unterrichtung und Unterstützung im Rahmen des Europarechts für Beitrittsstaaten zur Europäischen Union. Die Bundespolizeiakademie verfügt über eine Zentralbibliothek mit einem Bestand von derzeit ca. 40.000 Medien. Sie steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei sowie jedem auf dem Gebiet der Polizeiwissenschaften wissenschaftlich Arbeitenden zur Verfügung.

      Bundespolizeiakademie

      Ratzeburger Landstraße 4, 23562 Lübeck

      Tel.: (0451) 490550, Fax: (0451) 49055-5121

      E-Mail: [email protected]

      Bundespräsident

      1. Staatsoberhaupt eines  Bundesstaates.

      2. In der Bundesrepublik Deutschland (DEU) wird der ~ von der  Bundesversammlung nach  Grundgesetz (GG) Art. 54 mit der Mehrheit der Stimmen, bei zweimaligem Nichtzustandekommen des Quorums mit relativer Mehrheit für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der Wahlrecht besitzt, ab Vollendung des 40. Lebensjahres. Der

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