Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier

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Aufgaben aus dem aufgelösten Bundesamt für Wehrverwaltung, dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, den Wehrbereichsverwaltungen, dem Streitkräfteunterstützungskommando sowie dem Streitkräfteamt übertragen. Die Aufgaben werden im Amt in zivil-militärisch gemischten Strukturen wahrgenommen. Das Amt hat rund 2.300 Mitarbeiter.

      Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

      Das BAMF hat durch das Zuwanderungsgesetz neben dem Asylverfahren umfangreiche Aufgaben im Bereich der Integration und der Migration. Daneben sind auch einige Aufgaben, wie die der Führung des Ausländerzentralregisters und der Bereich der Rückkehrförderung, beim BAMF gebündelt. Somit hat sich das Bundesamt in der letzten Dekade von einer reinen Asylbehörde zu einem Kompetenzzentrum für Migration und Integration entwickelt.

      Über seine dezentrale Struktur mit Außenstellen, Ankunftszentren und Entscheidungszentren in allen Bundesländern ist das Bundesamt in ganz Deutschland präsent. 2016 wächst das Personal des Bundesamtes auf 7.300 Vollzeitäquivalente (VZÄ) an. Der Personalumfang umfasst dabei sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Anstellungsverhältnis im BAMF wie auch Zuweisungen und Abordnungen. Unterschiedliche Bundesressorts sowie Vivento, Post, Bundeswehr und BA unterstützen 2016 temporär mit fast 1.600 VZÄ u. a. beim Rückstandsabbau, in Warteräumen und in mobilen Einheiten.

      Die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland hat deutlich zugenommen. 2015 sind rund 442.000 Flüchtlinge eingereist.

      Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)

      Das BAPersBw mit Sitz in Köln ist der Abteilung Personal im BMVg unterstellt. Dem BAPersBw wurden durch das Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz vom 21.07.2012 (BGBl. I 1583, 1590) die Aufgaben im Personalbereich des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen. Das Bundesamt ist zuständig für die Personalgewinnung, Personalentwicklung und Personalausgliederung der militärischen und zivilen Bediensteten der Bundeswehr. Dem Amt unterstellt sind 16 Karrierecenter und 110 Karriereberatungsbüros der Bundeswehr.

      Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

      Das ~ wurde am 1. Januar 1991 gegründet und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Das ~ ist eine unabhängige und neutrale Stelle für Fragen zur IT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft und ist zudem für den Schutz der Regierungsnetze und die Sicherheit zentraler Netzübergänge verantwortlich. Es ist darüber hinaus der verbindliche Sicherheitsstandardgeber für die Beschaffung und den Einsatz der Informationstechnik in den Bundesbehörden. Das ~ ist damit in erster Linie der zentrale IT-Sicherheitsdienstleister des Bundes und hat zum Ziel, die IT-Sicherheit in Deutschland voranzubringen. Zudem agiert das ~ als deutsche National Crypto Security Authority (NCSA) sowie National Cyber Defense Authority (NCDA) und vertritt damit Deutschland zusammen mit dem Kommando Cyber- und Informationsraum bzw. BMVg in entsprechenden Gremien der NATO. Grundlage der Arbeit des ~ ist das »Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik« (BSI-Gesetz) von 2009, das jedoch seitdem mehrfach novelliert wurde. Derzeit sind dort ca. 1.100 Informatiker, Physiker, Mathematiker und andere Mitarbeiter beschäftigt, ein weiterer Ausbau um ca. zusätzliche 800 Stellen ist jedoch u. a. aufgrund des Aufgabenzuwachses im Rahmen der Umsetzung des Zweiten IT-Sicherheitsgesetzes vorgesehen (Verabschiedung durch den Bundestag am 23.04.2021). Damit geht auch eine deutliche Kompetenzerweiterung für das ~ einher, u. a. hinsichtlich einer verbindlichen Zertifizierung von in  Kritischen Infrastrukturen eingesetzten IT-Komponenten, der ausgeweiteten Meldepflichten für Unternehmen von besonderem öffentlichen Interesse wie z. B. Unternehmen der Rüstungsindustrie und Verschlusssachen-IT sowie hinsichtlich der Stärkung des Verbraucherschutzes auf Grundlage eines einheitlichen IT-Sicherheitskennzeichens für IT-Produkte in diesem Segment. Mit der Befugnis zur Durchsuchung öffentlich erreichbarer IT-Systeme mittels sogenannter »Portscans« zum Auffinden von Schadprogrammen, Sicherheitslücken und sonstigen Sicherheitsrisiken sowie einer Anordnungsbefugnis gegenüber Internetanbietern (Provider), wenn ein Sicherheitsproblem bei einer Vielzahl von Betroffenen detektiert wurde, bekommt das ~ neue Eingriffsrechte. Seinen Hauptsitz hat das ~ in Bonn, es werden jedoch zunehmend weitere Standorte (derzeit in Freital, Sachsen, sowie in Saarbrücken, Saarland) aufgebaut. Zudem existiert für die Kooperation mit den Ländern eine Reihe von Verbindungsbüros.  Cyber-Sicherheitsstrategie

      Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)

      In Deutschland gibt es keinen zentralisierten Verfassungsschutz. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich des Verfassungsschutzes ist im Grundgesetz geregelt. Hierfür unterhält der Bund das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln. Daneben verfügt jedes der 16 Bundesländer über eine eigene Verfassungsschutzbehörde. Damit folgt auch der Verfassungsschutz der föderativen Struktur der Bundesrepublik Deutschland. In einigen Ländern ist diese Behörde als Abteilung in die Innenministerien bzw. -behörden integriert, in anderen existieren eigenständige Landesämter für Verfassungsschutz als obere Landesbehörden. Das BfV ist gegenüber den Verfassungsschutzbehörden der Länder nicht weisungsbefugt.

      Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist bei seiner Aufgabenerfüllung an Recht und Gesetz gebunden. Seine Arbeit ist daher durch eine Reihe von Rechtsvorschriften geregelt.

      Neben dem »Bundesverfassungsschutzgesetz« (BVerfSchG) zählen hierzu insbesondere das »Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes« (PKGr-Gesetz), das »Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses« (G10-Gesetz) sowie das »Sicherheitsüberprüfungsgesetz« (SÜG).

      Der Verfassungsschutz ist eine Schutzeinrichtung gegen alle Feinde der Demokratie, damit Menschenrechte, Freiheit und Demokratie gesichert werden. Verfassungsschutzämter sammeln unter anderem Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen, sobald tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder auch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden. Als derartige Bestrebungen sind Verhaltensweisen von Personen oder Organisationen zu verstehen, deren Ziel es ist, die obersten Werte und Prinzipien des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen. Der Verfassungsschutz ist aber beispielsweise auch gefordert, wenn islamistische, links- und rechtsextremistische Ausländerorganisationen ihr Heimatland von deutschem Boden aus mit Gewalt bekämpfen und dadurch Deutschland in außenpolitische Konflikte und Zwangssituationen bringen könnten. Zu den weiteren Aufgaben des Verfassungsschutzes zählt die Spionageabwehr. Die Spionageabwehr ist darauf gerichtet, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht aufzuspüren und zu analysieren.

      Darüber hinaus haben Landesämter für Verfassungsschutz umfangreiche Aufgaben im Bereich des personellen und materiellen Geheimschutzes. Beispielsweise wirkt der Verfassungsschutz bei der sicherheitsmäßigen Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern mit, überprüft Geheimnisträger und andere Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden wollen, und unterstützt beratend Behörden sowie Unternehmen bei der Einrichtung technischer Vorkehrungen zum Schutz von geheimhaltungsbedürftigen Informationen.

      Zu dem umfassenden Schutzsystem

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