Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier

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nahm der Gesetzgeber die Ermächtigung des Grundgesetzes auf, in bundeseigener Verwaltung Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei einzurichten. Wenig später ging aus dem »Kriminalpolizeiamt für die britische Zone« in Hamburg das BKA als eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Behörde hervor. Noch im selben Jahr wurde Wiesbaden zum Sitz des neuen Amtes bestimmt. Der Auftrag des BKA ist im Grundgesetz und im Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKAG) beschrieben. Das ~ ist ein herausragender Eckpfeiler eines ganzheitlichen Systems der Kriminalitätsbekämpfung. Grundsätzlich liegt nach der Verfassung die Polizeihoheit in Deutschland bei den Bundesländern. Um aber die Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene koordinieren zu können, unterstützt das BKA als Zentralstelle die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder sonst erheblicher Bedeutung. Als Informations- und Kommunikationszentrale der deutschen Polizei hilft das BKA den Länderpolizeien, Erkenntnisse auszutauschen und sich Doppelarbeit zu ersparen. Zu diesem Zweck unterhält das BKA eine Reihe zentraler Einrichtungen für die deutsche Polizei, wie z. B. das Automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) oder die Fahndungsdatei. Im BKA laufen die wichtigsten Nachrichten der Polizeien aus dem In- und Ausland zusammen, hier liegen an zentraler Stelle Informationen über Straftaten und Straftäter. Daneben werden ständig neue Methoden zur Kriminalitätsbekämpfung erforscht und entwickelt, damit sich die Polizei immer auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik befindet. Auch für die polizeiliche Kooperation in Europa und für die weltumspannende Zusammenarbeit hat das BKA einen gesetzlichen Auftrag, denn Staatsgrenzen dürfen den Kampf gegen Verbrecher nicht entscheidend behindern. Über das BKA läuft der Dienstverkehr der deutschen Polizei mit dem Ausland. So werden wichtige Informationen gebündelt, und eine einheitliche rechtliche Handhabung wird gewährleistet. Für Interpol, Europol und das Schengener Informationssystem ist das BKA die nationale Zentralstelle. In gesetzlich festgelegten Fällen bestimmter international organisierter Straftaten oder bei Angriffen gegen das Leben oder die Freiheit von Mitgliedern der Verfassungsorgane ist das BKA unmittelbar für die Ermittlungen zuständig. Es wird außerdem immer dann tätig, wenn wegen der Bedeutung der zu verfolgenden Straftat ein entsprechender Auftrag einer Staatsanwaltschaft vorliegt oder der Bundesminister des Innern aus schwerwiegenden Gründen die Übernahme der Ermittlungen anordnet. Auch der persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes ist Aufgabe des BKA. In bestimmten Fällen gilt dieser gesetzliche Auftrag auch beim Besuch von ausländischen Staatsgästen. Seit dem 1.1.2009 ist das BKA darüber hinaus erstmals zuständig für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann das BKA offene bzw. verdeckte Maßnahmen durchführen. Die entsprechenden Befugnisnormen im BKAG orientieren sich dabei weitgehend an den Länderpolizeigesetzen im Bereich der Gefahrenabwehr und berücksichtigen die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In Fällen hoher terroristischer Bedrohung, die oftmals zeitnahes Handeln erfordern, wird mit dieser neuen Regelung sichergestellt, dass Zuständigkeitslücken vermieden werden.

      Ermittlungen: Das BKA nimmt in bestimmten Bereichen der internationalen und der schweren Kriminalität auch selbst Strafverfolgungsaufgaben wahr. Dabei wird es entweder aufgrund eigener (originärer) Ermittlungszuständigkeit oder aber aufgrund eines Auftrages tätig.

      Internationale Funktion: Das BKA koordiniert als zentrale Kriminalpolizei in Deutschland die Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene. Ihm obliegt grundsätzlich der polizeiliche Dienstverkehr mit Polizei- und Justizbehörden sowie anderen öffentlichen Stellen anderer Staaten. Internationale Kooperation bei der Kriminalitätsbekämpfung wird im Bundeskriminalamt großgeschrieben. Mit nahezu allen Polizeizentralen rund um den Globus unterhält das BKA feste Verbindungen.

      Schutzaufgaben: Der persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und in besonderen Fällen auch ihrer ausländischen Gäste ist Aufgabe des BKA. Ebenso gewährleistet das BKA in eigenen Ermittlungsverfahren den Schutz von Zeugen, deren Angehörigen und nahestehenden Personen.

      Verwaltungsfunktionen: Über die typischen administrativen Aufgaben einer jeden Behörde hinaus nimmt das BKA einige besondere Verwaltungsfunktionen wahr: So erteilt es Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sogenannte Geschicklichkeitsspiele nach den Vorgaben der Gewerbeordnung. Außerdem führt es Einstufungen von Gegenständen durch, bei denen Zweifel darüber bestehen, ob sie den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegen, und es erteilt Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen.

      Zentralstelle: Das BKA ist rund um die Uhr einsatzbereit. Sein taktisches Lagezentrum, der Kriminaldauerdienst, sorgt dafür, dass es sich zeitnah in Ermittlungen, Fahndungen und den internationalen Dienstverkehr einschalten kann. Alle wichtigen Meldungen über Straftaten und Straftäter, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben, werden dem BKA übermittelt und hier ausgewertet. Die Länderdienststellen werden vom BKA unmittelbar informiert, wenn für sie relevante Informationen eingehen oder Zusammenhänge festgestellt werden.

      Bundesleistungsgesetz (BLG)

      Gesetz zur Regelung von sachlichen und persönlichen Leistungen im Falle drohender Gefahr für den Bestand der  Freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Bundes oder eines Landes. Sicherstellungsgesetze

      Bundesminister/-in

      1. Minister der Regierung des Bundes eines  Bundesstaates.

      2. In der Bundesrepublik Deutschland bilden ~ mit dem  Bundeskanzler (Bk) im Kollegial- und Ressortprinzip die  Bundesregierung. ~ werden auf Vorschlag des Bk vom  Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Ein ~ leitet seinen Geschäftsbereich (Ressort) im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Bk in eigener Verantwortung. Er ist dem Bk gegenüber voll, gegenüber dem  Deutschen Bundestag hingegen nur bedingt verantwortlich.  Bundessicherheitsrat

      Bundesministerium

      1. Oberste Verwaltungsbehörde des Bundes für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich. Ein ~ wird von einem  Bundesminister geleitet.

      2. In der Bundesrepublik Deutschland bilden die Bundesminister mit dem  Bundeskanzler die  Bundesregierung. An der Spitze des Ministerialapparates stehen Staatssekretäre.

      Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)

      Die dem Bundesminister/der Bundesministerin der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland zugeordnete oberste Bundesbehörde für Fragen der Verteidigung und der  Bundeswehr (Bw). Das ~ ist Fachressort der  Bundesregierung für militärische Verteidigung im Rahmen der  Gesamtverteidigung. Das ~ ist zugleich zuständig für die  Führung der drei Teilstreitkräfte  Heer,  Marine und  Luftwaffe sowie der weiteren militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr,  Cyber- und Informationsraum. Des Weiteren ist es Oberste Bundesbehörde der  Bundeswehrverwaltung einschließlich des Rüstungsbereichs, der Rechtspflege und der  Militärseelsorge. Unterhalb der politischen Leitung (Minister, zwei Parlamentarische Staatssekretäre und zwei Staatssekretäre) ist das ~ in Abteilungen, Unterabteilungen bzw. Stabsabteilungen und Referate gegliedert. Das ~ verbleibt mit seinem 1. Dienstsitz in Bonn; der 2. Dienstsitz befindet sich in Berlin im  Bendler-Block.

      Die Aufteilung auf zwei Dienstsitze beruht auf der Regelung des Berlin-Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994. Die verhältnismäßig auf beide Dienstsitze verteilten Anteile des Ministeriums umfassen insgesamt ca. 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  Befehls- und Kommandogewalt

      Die

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