Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier

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der Bundeswehr bestehen. In seiner Regierungsarbeit wird die Verteidigungsministerin oder der Verteidigungsminister außerdem von den beiden Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt. Der Generalinspekteur ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr und ihr höchster militärischer Repräsentant. Er ist der militärische Berater der Bundesregierung. Er ist truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten. Die Inspekteure führen ihre militärischen Organisationsbereiche mit dem hinzugekommenen Organisationsbereich  Cyber- und Informationsraum außerhalb des Ministeriums. Das Ministerium umfasst zehn Abteilungen und rund 170 Referate.

      Bundesminister/-in der Verteidigung: Theodor Blank (1955/56), Dr. Franz Josef Strauß (1956–1963), Kai Uwe von Hassel (1963–1966), Dr. Gerhard Schröder (1966–1969), Helmut Schmidt (1969–1972), Georg Leber (1972–1978), Dr. Hans Apel (1978–1982), Dr. Manfred Wörner (1982–1988), Prof. Dr. Rupert Scholz (1988/89), Dr. Gerhard Stoltenberg (1989–1992), Volker Rühe (1992–1998), Rudolf Scharping (1998–2002), Dr. Peter Struck (2002–2005), Dr. Franz Josef Jung ( 2005–2009), Karl-Theodor zu Guttenberg (2009–2011), Dr. Thomas de Maizière (2011–2013), Dr. Ursula von der Leyen (2013–2019), Annegret Kramp-Karrenbauer (seit 2019).

      Bundesnachrichtendienst (BND)

      Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland, der dem  Bundeskanzleramt unterstellt ist und zu dessen Aufgaben die Beschaffung und Auswertung geheimer politischer, militärischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlich-technischer Informationen aus dem Ausland gehören. Aufgaben und Befugnisse sind im Gesetz über den ~ geregelt. Sitz: Pullach bei München und Berlin. Er wird mit dem Großteil des Personals in das derzeit im Bau befindliche Dienstgebäude in Berlin-Mitte umziehen. Die Parlamentarische Kontrolle erfolgt durch ein Vertrauensgremium des  Deutschen Bundestages, das Parlamentarische Kontrollgremium. Spionage

      Bundesnachrichtendienst

      Dienstsitz Pullach, Heilmannstraße 30, 82049 Pullach im Isartal, Tel.: (0 89) 7931567

      Dienstsitz Berlin

      Chausseestraße 96, 10115 Berlin

      Tel.: (0 30) 4146457

      E-Mail: [email protected]

      Bundespolizei (BPOL; ehemals Bundesgrenzschutz)

      Die aus dem ehemaligen Bundesgrenzschutz hervorgegangene Bundespolizei untersteht mit ihren rund 41.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Sie nimmt umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die ~, auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z. B. im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz, geregelt sind. Die Tätigkeit der ~ wird weiterhin durch supranationale Regelungen bestimmt. Innerhalb des bestehenden Sicherheitsverbundes arbeitet sie auf der Grundlage von Sicherheitskooperationen eng mit den Polizeien und anderen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern und darüber hinaus mit vielen ausländischen Grenzbehörden zusammen. Mit rund 41.000 Beschäftigten, von denen mehr als 30.000 voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind, ist die ~ eine bundesweit verfügbare Polizei von hohem Einsatzwert, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa leistet. Die internationale Zusammenarbeit hat für die ~ zunehmende Bedeutung. Das belegt ihre Beteiligung an wichtigen internationalen Kooperationsprojekten, wie z. B. den internationalen Polizeikommissionen der Vereinten Nationen zur Krisenbewältigung, dem Zivilen Krisenmanagement der  Europäischen Union (EU), der Europäischen Grenzschutzagentur (FRONTEX), der Zusammenarbeit der Bahnpolizeien und Sicherheitsdiensten (COLPOFER) und der Baltic Sea Region Border Control Cooperation (BSRBCC).

       Aufgaben:

      •Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz): Dies umfasst die grenzpolizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft, die grenzpolizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt, der Grenzfahndung und der Abwehr von Gefahren im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 Kilometern. Die Grenzlänge der Bundesrepublik Deutschland beträgt insgesamt rund 4.517 Kilometer (3.757 Kilometer Landgrenzen zu den Anrainerstaaten und 760 Kilometer Seegrenzen). Die Aufgabe »Grenzschutz« wird durch die ~ nicht nur unmittelbar an der Staatsgrenze oder im grenznahen Raum, sondern auch im Inland auf Flug- und Seehäfen (jeweils mit grenzüberschreitendem Verkehr) und auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie in Zügen wahrgenommen. Dabei erfüllt die ~ mit Schwerpunkt an den Außengrenzen besondere Grenzsicherungsaufgaben vor allem zur Verhinderung unerlaubter Einreisen von Ausländern, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schleusungskriminalität und weiterer im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Kriminalität stehender Deliktfelder wie Menschenhandel, Kfz-Verschiebung, Rauschgiftkriminalität und Urkundendelikte. Auch nach Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens bleibt somit eine Präsenz der ~ an den Schengen-Binnengrenzen erforderlich, um flexibel den wechselnden Erscheinungsformen der grenzüberschreitenden und zum großen Teil organisierten Kriminalität wirkungsvoll begegnen zu können. Der Wegfall der regulären Grenzkontrollen wird dabei durch lagebildabhängige Personenkontrollen kompensiert.

      •Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Bahnverkehrs: Die Bundespolizei hat gemäß § 3 Bundespolizeigesetz (BPolG) die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Dazu gehören gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 BPolG auch Maßnahmen der Strafverfolgung. Hieraus ergeben sich folgende Einsatzschwerpunkte: Präventions- und Strafverfolgungsaufgaben auf den Bahnhöfen und Bahnanlagen, z. B. gegen Vandalismus, Eigentums- und Gewaltkriminalität (Graffiti, Diebstahl und Körperverletzung) sowie gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr; gezielte Streifentätigkeit und Fahndung in kriminalitätsgefährdeten Zügen des Personennahverkehrs zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit; Maßnahmen auf Bahnhöfen und in Zügen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung bei Großveranstaltungen (z. B. Fußballreiseverkehr). Sowohl die Sicherheitskooperation mit den Polizeien der Länder als auch die seit dem Jahr 2000 zwischen der Bundespolizei und der Deutschen Bahn AG vereinbarte Ordnungspartnerschaft sowie ein Mitwirken im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben zusätzlich zu einer Steigerung der objektiven Sicherheit sowie des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung beigetragen. Insgesamt erstreckt sich die Zuständigkeit auf ein ca. 34.000 Kilometer langes Streckennetz mit ca. 5.700 Bahnhöfen und 3.600 Haltepunkten.

      •Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs: Die Bundespolizei trifft die gemäß Luftsicherheitsgesetz erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Hierbei sind insbesondere Flugzeugentführungen und Sabotageakte zu verhindern. Die Luftsicherheitsaufgaben nimmt die Bundespolizei auf 14 deutschen Flughäfen wahr. Zur Abwehr von Gefahren für die Flugsicherheit setzt die Bundespolizei besonders ausgebildete Polizeivollzugsbeamte als Flugsicherheitsbegleiter an Bord deutscher Luftfahrzeuge ein.

      •Kriminalitätsbekämpfung durch die Bundespolizei: Die Bundespolizei verfügt zur Erledigung ihrer Strafverfolgungsaufgaben über eine eigene kriminalpolizeiliche Komponente. Oft geht es dabei um die Verfolgung und Bekämpfung von organisierten Menschenschmugglerbanden, die Menschen ohne erforderliche

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