Das Neue Testament und sein Text im 2. Jahrhundert. Группа авторов

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Das Neue Testament und sein Text im 2. Jahrhundert - Группа авторов Texte und Arbeiten zum neutestamentlichen Zeitalter (TANZ)

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Ergebnissen geführt hat.“3

      Ausgehend von den vier großen Majuskelkodizes findet Trobisch eine solche einheitliche „Anzahl und Reihenfolge der Einzelschriften“ in den christlichen biblischen Textzeugen der ersten sieben Jahrhunderte weitgehend belegt, wobei abweichende Manuskripte – wie der 𝕻72 enthaltende Sammelkodex, der sogar auf zwei verschiedenen Entwicklungsstufen eine „falsche“ Einordnung des Jud bietet – einzeln diskutiert und als letztlich irrelevante Ausnahmen („mavericks“4) ausgewiesen werden. Im Folgenden soll zuerst die Argumentation zum Neuen Testament – in der 2 Petr und die Katholischen Briefe wieder einen besonderen Platz einnehmen – und dann die zum Alten Testament besprochen werden.5

      2.5.1 Die Reihenfolgen in neutestamentlichen Handschriften

      Bei einem im Wesentlichen statistischen Argument1 ist es besonders angebracht, genau auf die ins Spiel gebrachten Zahlenverhältnisse und die zugrunde gelegten Datenmengen zu achten, da es sonst schnell zu nicht zutreffenden Einschätzungen kommen kann. Wenn etwa David Trobisch im Laufe seiner Argumentation festhält, dass „nur 59 der etwa 5300 erhaltenen Handschriften … alle vier Sammlungseinheiten des Neuen Testaments [umfassen]“2 und schlussendlich folgert, dass sich „[b]is auf fünf Zeugen … alle ausgewerteten Handschriften der ersten sieben Jahrhunderte als Abschrift der gleichen Ausgabe interpretieren [lassen]“3, so sind die dabei genannten Zahlen durchaus nachvollziehbar, solange man beachtet, dass erstens Trobisch selbst sechs „Handschriften mit Anordnungen und Anzahl von Schriften, die nicht mit der Kanonischen Ausgabe übereinstimmen“4 einzeln bespricht und zweitens zwischen erhaltenen und ausgewerteten Handschriften ein signifikanter Unterschied besteht.5

      Doch schon in einer der ersten Rezensionen zu Trobischs Arbeit werden daraus die „rund 5300 nt.lichen HSS aus den ersten sieben Jhh. (dh. vor den byzantinischen Ausgaben)“6, was nahelegt, dass sich der bis auf fünf (bzw. sechs) Ausnahmen einheitliche Befund auf der Basis von mehreren tausend ausgewerteten Handschriften ergebe. Noch pointierter formuliert Matthias Klinghardt in einer jüngeren Darstellung von Trobischs Ergebnissen:

      „Nur fünf von rund 2500 Handschriften zeigen Abweichungen in der Reihenfolge der enthaltenen Schriften, während die restlichen (also beeindruckende 99,8%) den einheitlichen Befund bestätigen.“7

      Beachtet man allerdings, dass sich in dem von Trobisch zugrunde gelegten Referenzwerk von Kurt und Barbara Aland die Zahl der in die ersten sieben Jahrhunderte datierten neutestamentlichen Handschriften insgesamt auf nur etwa 250 beläuft,8 so wird deutlich, dass diese eindrucksvollen Zahlenverhältnisse nicht dem von Trobisch erhobenen Befund entsprechen können.

      Dieser kommt vielmehr dadurch zustande,9 dass Trobisch in einem ersten Schritt aus den in NA27 aufgelisteten Manuskripten der ersten sieben Jahrhunderte zuerst eine nicht benannte Anzahl von Texten ausscheidet, die seiner Einschätzung nach „nicht im Rahmen des antiken Buchwesens für den Vertrieb bestimmt waren“10. Sodann werden alle Manuskripte ausgeschlossen, die nur einen neutestamentlichen Text (bzw. Teile von einem solchen) wiedergeben und daher für die Frage nach der Reihenfolge der Texte unergiebig scheinen.11 Bis auf die dieser Gruppe zuzurechnenden Papyri werden diese Manuskripte auch einzeln aufgeführt. Ebenfalls einzeln gelistet und der Gruppe der „[n]icht auswertbare[n] Handschriften“12 zugeordnet werden jene Manuskripte, die mehr als einen neutestamentlichen Text bezeugen, allerdings keine sicheren Aussagen mehr über deren ursprüngliche Reihenfolge erlauben.

      Übrig bleiben schließlich 20 (21) Manuskripte, von denen nach Trobisch 15 die Anordnung der kanonischen Ausgabe bezeugen und fünf (sechs) eine andere Abfolge bieten.13 Zu beachten ist allerdings, dass nur wiederum zwei dieser 15 Zeugen – nämlich 𝕻74 (Apg + Katholische Briefe, 7. Jhdt.) und 022 (Evangelien, 6. Jhdt.) – im strengen Sinn als sichere Zeugen für die Anordnung der Kanonischen Ausgabe gelten können, da sie die exakte Reihenfolge aller Schriften einer Teilsammlung aufweisen. Als einen dritten Zeugen wird man 016 (Paulusbriefe, 5. Jhdt.) hinzuzählen dürfen, da zwar Röm zu Beginn fehlt, seine ursprüngliche Präsenz im Manuskript aber alle Plausibilität für sich hat. Immerhin zwölf Manuskripte bieten eine auch mit der Kanonischen Ausgabe kompatible Teilsequenz, wobei in 𝕻61 (Paulusbriefe, 7./8. Jhdt.) und 048 (Apg, Katholische Briefe, Paulusbriefe, 5. Jhdt.) die entscheidende Lokalisierung des Hebr (in 048 zusätzlich auch die der Apg) nicht mehr zu klären ist.14

      Unter Berücksichtigung der Altersgliederung der Handschriften – vor und nach der textgeschichtlichen „Grenze“15 des 3./4. Jhdts. – sowie der Differenzierung nach Teilsammlungen16 lässt sich dieser Befund folgendermaßen darstellen:17

      Bestimmbare Reihenfolgen in ntl Manuskripten (nach Trobisch, Endredaktion, 44–54):

1.–3. Jhdt. 4.–7. Jhdt. (ausgenommen 01, 02, 03)
ident mit KA kompatibel mit KA anders als KA ident mit KA kompatibel mit KA anders als KA
Evangelien --- 𝕻75 𝕻45? 022 042, 043, 064 05, 032
Paulusbriefe --- 𝕻30 𝕻46 016? 𝕻61, 015, 048, 0285 06
Apg + Katholische Briefe --- --- 𝕻45? 𝕻72 𝕻74 048, 0166, 0247, 0251 05

      Hinter den „ausgewerteten Handschriften der ersten sieben Jahrhunderte“18, mit denen das argument from sequence begründet wird, verbergen sich also letztlich nicht mehr als 21 Manuskripte, wobei überdies nur der deutlich geringere Teil von diesen – nämlich fünf – der entscheidenden Phase vor den für die Rekonstruktion der Kanonischen Ausgabe herangezogenen Unzialhandschriften des 4./5. Jhdts. zuzurechnen ist.19 Wiederum nur zwei dieser fünf Manuskripte – 𝕻75 (3. Jhdt.20) mit Lk/Joh und 𝕻30 (3. Jhdt.) mit 1–2 Thess – bieten eine mit der Kanonischen Ausgabe zumindest kompatible Teilsequenz. Auffällig ist zudem das Fehlen der Kombination von Apg und Katholischen Briefen vor den Unzialen: In 𝕻45 (3. Jhdt.) steht die Apg hinter den – ursprünglich vermutlich in der sogenannten westlichen Reihenfolge Mt, Joh, Lk, Mk angeordneten21 – Evangelien,22 während sich in 𝕻72 nur 1–2 Petr und Jud finden.

      Ein „einheitliches Bild“23, das dafür sprechen könnte, die übereinstimmenden Teil-Reihenfolgen in Sinaiticus, Vaticanus und Alexandrinus auf die bewusste Gestaltung von vier neutestamentlichen Teilsammlungen durch ein und dieselbe Gesamtredaktion bereits im zweiten Jh. zurückzuführen, ergibt sich durch diesen schmalen und divergenten handschriftlichen Befund gerade nicht. Vielmehr zeigt sich an dieser Stelle noch einmal besonders deutlich, wie sehr der Versuch einer möglichst plausiblen Rekonstruktion der neutestamentlichen Kanongeschichte darauf angewiesen ist, die Zeugnisse der (griechischen) Manuskripte mit dem Gesamt des historischen Quellenmaterials in Beziehung zu setzen.

      2.5.2

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