Steuerstrafrecht. Johannes Franciscus Corsten

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Steuerstrafrecht - Johannes Franciscus Corsten страница 69

Steuerstrafrecht - Johannes Franciscus Corsten Heidelberger Kommentar

Скачать книгу

des übernächsten Jahres nach dem Veranlagungsjahr eintreten.[520]

      190

      191

      192

      193

      194

      195

      196

      Fraglich ist, aufgrund der Rechtsprechung, die die Abgabe einer unwirksamen Steuererklärung als tatbestandlich erachtet, sofern sie zu einer Steuerfestsetzung führt (s. dazu Rn. 63), wie der Fall zu beurteilen ist, dass eine falsche aber nicht unterzeichnete, bzw. authentifizierte Umsatzsteuerjahreserklärung nach § 168 S. 1 abgegeben wird. Da die Erklärung formell unwirksam ist, kann sie keine Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 168 S. 1 AO als Rechtsfolge bewirken. Die unwirksame Erklärung müsste daher als Unterlassen gewertet werden. Das gilt gleichermaßen im Fall des § 168 S. 2, solange der Mangel nicht durch Zustimmung der Finanzbehörde geheilt ist.

      197

      198

Скачать книгу