Steuerstrafrecht. Johannes Franciscus Corsten

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Steuerstrafrecht - Johannes Franciscus Corsten страница 91

Steuerstrafrecht - Johannes Franciscus Corsten Heidelberger Kommentar

Скачать книгу

der damit verbundene Vermögenszuwachs ließen etwa vom Angeklagten begangene Steuerhinterziehungen von mehreren Millionen Euro jedenfalls nicht ohne weiteres in einem günstigeren Licht erscheinen.[887] Generalpräventive Erwägungen können nach der Rechtsprechung des BGH nur in engen Grenzen straferschwerend berücksichtigt werden, ein (außerordentlich) hoher Steuerschaden allein genügt insoweit nicht (siehe dazu auch Rn. 361).[888]

      355

      Strafmildernd können bspw. folgende Umstände bzgl. Tat und Täter wirken:

Nur geringe aufgewendete kriminelle Energie zur Ausführung der Tat;
enger zeitlicher, räumlicher oder sonstiger Zusammenhang mehrerer begangener Taten;
unter Umständen die geringe steuerliche Erfahrung des Täters;
die Mitwirkung bei der Tataufdeckung, insb. die Abgabe einer sog. (undolos) gescheiterten Selbstanzeige, die Abgabe eines Geständnisses und gezeigte Reue;
ein langer Zeitablauf zwischen Tat und Verurteilung;
fehlende Vorstrafen;
Krankheit und hohes Alter;
besonderes soziales Engagement usw.

      356

      357

Скачать книгу