Compliance. Markus Böttcher
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5.Heranziehen von Dienstleistern
8.Publizität der Datenanwendungen
9.Informations- und Offenlegungspflicht des Auftraggebers
11.Die Rechte der Betroffenen
11.2Recht auf Richtigstellung und Löschung
2.1Bestechlichkeit (§ 304 StGB Geschenkannahme durch Amtsträger, Schiedsrichter oder Sachverständige für pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung)
2.2Vorteilsannahme (§ 305 StGB Geschenkannahme durch Amtsträger, Schiedsrichter oder Sachverständige für pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung)
2.3Vorteilsnahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB)/Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§ 307b StGB)
XI.Compliance der österreichischen Kreditwirtschaft und Versicherungsunternehmen
1.Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG)
1.1Organisatorische Anforderungen
1.2Wohlverhaltensregeln § 40f WAG
2.2Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates
3.Der Standard Compliance Code der österreichischen Kreditwirtschaft (SCC)