Mauerwerk-Kalender 2022. Detleff Schermer
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9 Bewehrtes Mauerwerk
Z-17.1-541 (abZ/aBG)
MURFOR-Bewehrungssystem aus nichtrostendem Stahl für Mauerwerksstürze in Verblendschalen
Antragsteller:
Bekaert GmbH
Siemensstraße 24
61267 Neu-Anspach
Bescheid – Geltungsdauer:
3. Oktober 2020 – 3. Oktober 2025
Gegenstand der abZ ist die Herstellung des MUR-FOR-Bewehrungssystems aus austenitischen, nichtrostenden Stahl, bestehend aus MURFOR-Bewehrungselementen und sogenannten Sturzhaken. Die MURFOR-Bewehrungselemente sind gitterförmig ausgebildet mit Längsdrähten aus geripptem Bewehrungsstahl und Diagonaldrähten aus glattem Bewehrungsstahl, welche untereinander durch elektrisches Widerstandspunktschweißen verbunden werden. Die Bewehrungselemente „MURFOR GER/S“ bestehen aus Längsdrähten ∅ 5 mm und Diagonaldrähten ∅ 3,75 mm, „MURFOR +S/4,56“ bestehen aus Längsdrähten ∅ 4,56 mm und Diagonaldrähten ∅ 3,75 mm und „MURFOR +S/3,65“ bestehen aus Längsdrähten ∅ 3,65 mm und Diagonaldrähten ∅ 3,0 mm. Das Bewehrungssystem wird bei der Herstellung von Mauerwerksstürzen verwendet und muss in Normalmörtel mit mindestens der Mörtelklasse M5 nach DIN EN 998-2 [8] in Verbindung mit DIN 20000-412 [9] eingebettet werden.
Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerksstürzen in Verblendschalen aus Ziegelmauerwerk (s. Bild 23) Die Stürze dürfen nur mit untergehängter Grenadierschicht, die durch die Sturzhaken zu sichern ist, ausgebildet werden. Für 90 mm dicke Verblendschalen sind Sturzhaken LHK/S 150 und für 115 mm dicke Verblendschalen Sturzhaken LHKS 170 vorgesehen. Die lichte Weite der Stürze darf 3010 mm bei 115 mm dicken Verblendschalen und 2510 mm bei 90 mm dicken Verblendschalen nicht überschreiten und darf nur in Wandbereichen bis maximal 20 m über Gelände erfolgen. Das MURFOR-Bewehrungssystem darf bei Umweltbedingungen entsprechend den Expositionsklassen XC1 bis XC4 sowie XF1 und XA1 gemäß DIN EN 206-1 [14] sowie
Bild 23. MURFOR-Bewehrungssystem, Beispiel Sturzausbildung (Z-17.1-541)
DIN EN 206-1/A1 [15] und DIN EN 206-1/A2 [16] in Verbindung mit DIN 1045-2 [17] verwendet werden. Die Verblendschalen aus Ziegelmauerwerk dürfen nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6], DIN EN 1996-1-1/NA/A1 [21] und DIN EN 1996-1-1/NA/A2 [22] sowie DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13] ausgeführt werden.
Z-17.1-1009 (abZ/aBG)
DOMAPOR-Flachstürze mit bewehrten Zuggurten in Kalksand-Formsteinen (bezeichnet als DOMAPOR KS-Flachstürze)
Antragsteller:
DOMAPOR Baustoffwerke GmbH & Co. KG
Liepener Straße 1
17194 Hohen Wangelin
Bescheid – Geltungsdauer:
12. Oktober 2020 – 12. Oktober 2025
Gegenstand der abZ ist die Herstellung von vorgefertigten, schlaff bewehrten Zuggurten in Kalksand- Formsteinen (bezeichnet als DOMAPOR KS-Flachstürze). Die Formsteine werden mit Breiten von 90 bis 240 mm und einer Höhe von 66, 71, 113 oder 123 mm hergestellt.
Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen in Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6], DIN EN 1996-1-1/NA/A1 [21] und DIN EN 1996-1-1/NA/A2 [22] sowie DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13].
Die Flachstürze dürfen nur als Einfeldträger mit direkter Lagerung an ihrer Unterseite und mit einer größten effektiven Stützweite von 3,00 m eingesetzt werden. Die Mindestauflagerlänge beträgt 115 mm. Bei Balken-Rippendecken muss im Bereich der Stürze zur Lastverteilung ein Stahlbetonbalken angeordnet werden. Eine unmittelbare Belastung der Zuggurte durch Einzellasten ist unzulässig. Es dürfen mehrere Zuggurte nebeneinander verlegt werden, wenn die Druckzone in ihrer Breite alle Zuggurte erfasst. Die Breite der Zuggurte muss in der Summe der Wanddicke entsprechen. Die Flachstürze dürfen nur in Gebäuden mit vorwiegend ruhenden Einwirkungen gemäß DIN EN 1992-1-1/NA [24], NCI zu 1.5.2, NA 1.5.2.6 und NA 1.5.2.7, ausgeführt werden.
Tabelle 21. Mindestankeranzahl je m2 Wandfläche nach Z-17.1-1142
1) In Windzone 1 und Windzone 2 Binnenland: 5 Anker/m2.
2) In Windzone 3 Küsten und Inseln der Ostsee: 8 Anker/m2.
10 Ergänzungsbauteile
Z-17.1-1142 (aBG)
Drahtanker mit Durchmesser 4 mm für zweischaliges Mauerwerk mit Schalenabständen größer 200 mm bis 250 mm
Antragsteller:
H & R GmbH
Osemundstraße 4
58636 Iserlohn
Bescheid – Geltungsdauer:
23. September 2020 – 23. September 2025
Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Drahtankern ∅ 4 mm aus nichtrostendem Stahl mit den in der Leistungserklärung nach DIN EN 845-1 [25] erklärten Leistungen (bezeichnet als Maueranker bzw. Dübelanker). Die Drahtanker mit ∅ 4 mm stehen in zwei Ausführungen „L-Form“ (s. Bild 24) oder „Well-L-Form“ zur Verfügung und bestehen aus nichtrostendem Stahl. Die Drahtanker sind für die Verbindung von Außen- und Innenschalen von zweischaligen Außenwänden (zweischaliges Mauerwerk) vorgesehen und dürfen für Wandbereiche bis zu einer Höhe von 25 m über Gelände verwendet werden. Sie dürfen für Schalenabstände von 200 bis 250 mm eingesetzt werden. Das zweischalige Mauerwerk muss mit Kerndämmung hergestellt werden; als Kerndämmung dürfen nur nichtbrennbare Dämmstoffe (Baustoffklasse A1 oder A2 nach DIN 4102-1 [26]) verwendet werden.
Für die Mindestanzahl der Anker je m2 Wandfläche gilt Tabelle 21. An allen freien Rändern (von Öffnungen, an Gebäudeecken, entlang von Dehnungsfugen und an den oberen Enden der Außenschalen) sind zusätzlich zu Tabelle