Pascal – Ein Mord ohne Sühne. Walter Brendel
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In den Prozesstagen Zehn und Neun kamen bis einschließlich zum 21. Oktober hauptsächlich Zeugen aus dem Umfeld der Tosa-Klause zu Wort. Doch bei ihren Aussagen kam unterm Strich nicht viel Verwertbares heraus: Widersprüche, Unklarheiten und Erinnerungslücken prägten die Aussagen.
Die Verteidigung stellte im Verlauf dieser ersten vier Wochen immer wieder neue Beweisanträge - u.a. auf einen Ortstermin zur Besichtigung der Tosa-Klause, dem Ort, an dem Pascal missbraucht worden und dann zu Tode gekommen sein soll.
Im Saal 38 des Schwurgerichts im Saarbrücker Landgericht mussten wegen des großen öffentlichen Interesses an dem Prozess zusätzliche Sitzgelegenheiten und mehr Raum für Journalisten geschaffen werden. Auch die Sicherheitsvorkehrungen wurden für die Dauer des Prozesses verschärft: Rund vier Dutzend Polizeibeamte standen vor Ort bereit.
Den Vorsitz der Verhandlung führt Richter Ulrich Chudoba.
Die Einzelheiten:
Der zweite Verhandlungstag
Die Beweisaufnahme im Fall Pascal hat begonnen. Eine der beiden aussagewilligen Angeklagten, die 51jährige Putzfrau Erika K. belastete die Hauptangeklagte des Verfahrens, die 52jährige Wirtin und mutmaßliche Drahtzieherin des Kinderschänderrings Christa W. schwer.
In der Wohnung der Wirtin habe ihr die ebenfalls angeklagte Andrea M. (40) Videoaufnahmen mit kinderpornographischen Inhalten vorgeführt, die wahrscheinlich in der Tosa-Klause gedreht worden waren. Darauf sollen neben Pascal und einem kleinen Mädchen auch die beiden Mitangeklagten Martin R. (42) und Hans-Josef W. (49) zu sehen gewesen sein. Die Gelegenheitsprostituierte Andrea M. habe damals erwähnt, dass die Wirtin derartiges Material verkaufe. Außerdem gab die Zeugin an, dass Pascal von seiner Halbschwester in der Klause "abgegeben" worden sei.
Auch Dieter S. wurde schwer belastet. Er soll geholfen haben, die Leiche des Kindes verschwinden zu lassen
In der Tosa-Klause habe sie, Erika K., auch durch die halb geöffnete Abstellkammer beobachtet, wie die Wirtin Christa W. eine Vergewaltigung des kleinen Pascal auf Video aufzeichnete. Daran beteiligt gewesen sein soll neben dem mutmaßlichen Mörder Pascals, Martin R., auch Peter S., der bereits wegen des Missbrauchs von Pascal verurteilt ist. Um die Schreie des Jungen zu übertönen, sei die Musik im Lokal lauter gestellt worden. Insgesamt drei derartiger Vergewaltigungen Pascals habe sie in der Bierkneipe miterlebt.
Außerdem will Erika K. als Gast der Tosa-Klause beobachtet haben, wie die Wirtin Christa W. einmal dem Fahrer eines schwarzen Mercedes zwei Videokassetten übergeben habe.
Entgegen früherer Aussagen bei Polizei und Haftrichter wollte Erika K. an diesem zweiten Prozesstag einen weiteren Mitangeklagten nicht mehr belasten. Sie verwickelte sich am Nachmittag immer wieder in Widersprüche. Ob ihre Aussage deshalb Glaubwürdigkeit besitzt, soll in der kommenden Woche entschieden werden. Dann wird Erika K. zu Einzelheiten des 30. Septembers 2001 befragt, dem vermeintlichen Todestag Pascals.
Diese erste Belastungszeugin Erika K. ist nach eigener Aussage selbst in den Mordfall verwickelt: Sie hatte bereits vor einiger Zeit angegeben, bei der Beseitigung der Leiche Pascals mitgewirkt zu haben. Sie muss sich deshalb wegen Beihilfe zum Mord verantworten.
Bei der als "erheblich minderbegabt" eingestuften Andrea M., die Erika K. im Hause der Wirtin Kinderpornos vorgeführt haben soll, handelt es sich um die Mutter eines überlebenden Jungen, der ebenfalls offenbar jahrelang von dem Kinderschänderkreis um die Saarbrücker Tosa-Klause missbraucht worden war und die Polizei erst auf die Spur der Bande gebracht hatte.
Auch Andrea M. ist aussagewillig. Sie hatte bereits im Vorfeld zugegeben, mitgeholfen zu haben, die Schmerzensschreie des kleinen Pascal zu unterdrücken. Ihre Aussage wird möglicherweise erst in der kommenden Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit aufgenommen.
Der dritte Verhandlungstag
Nachdem Erika K. (51) bereits am zweiten Prozesstag, dem 23. September schwere Anschuldigungen erhoben hat, belastete sie zu Beginn des dritten Verhandlungstags
am 27. September einige ihrer Mitangeklagten erneut schwer: Die Gelegenheitsprostituierte Andrea M. (40) soll demnach den fünfjährigen Pascal am Nachmittag des 30. September 2001 im Hinterzimmer der Tosa-Klause erstickt haben, während er von dem 42-jährigen Martin R. missbraucht wurde. Die Erstickung sei auf Anweisung von Martin R. geschehen.
Soweit bestätigte Erika K. die Anklageschrift der Saarbrücker Staatsanwaltschaft. Sie widersprach jedoch einer früheren eigenen Darstellung, nach der Pascal an jenem Tag von fünf Männern vergewaltigt worden sei. Jetzt könne sie sich nur noch daran erinnern, dass Pascal gegen Mittag von dem bereits zu sieben Jahren Haft verurteilten Peter S. (50) gegen ein geringes Entgelt an die Wirtin Christa W. (52) in der Bierkneipe missbraucht worden sei.
Kurz vor der Vergewaltigung durch Peter S. sei Pascal von seiner Halbschwester in der Klause "abgegeben" worden. Nachmittags sei es dann zu der Schändung durch
Martin R. gekommen. Zwischen den beiden Vergewaltigungen sei Erika K. zum Mittagessen in ihre Wohnung, die nicht weit von der Tosa-Klause lag, nach Hause gegangen.
Auch diesen letzten Missbrauch Pascals durch Martin R. habe die Wirtin Christa W. auf Video fest gehalten. Um Pascals Schmerzensschreie zu übertönen, habe die Wirtin
die Musik lauter gedreht, und Andrea M. habe den Fünfjährigen mit dem Gesicht in ein Kissen gedrückt. Danach sei Stille in der Kammer eingetreten.
Erika K. habe den Jungen durch die halb geöffnete Tür leblos in der Abstellkammer liegen sehen. Dass der Junge auf ihre Berührung am Bein nicht reagierte, habe sie als Zeichen dafür gewertet, dass der Knabe wohl tot sein müsse. Christa W. soll eine entsprechende Äußerung von Erika K. mit der Bemerkung quittiert haben, dass das Kind "entsorgt" werden müsse. Darauf habe ein weiterer Gast der Tosa-Klause, der ebenfalls angeklagte Dieter S. (62), die Leiche in eine graue Wolldecke und in eine blaue Plastiktüte gewickelt. Christa W. und Erika K. selbst hätten ihm dabei geholfen.
Danach hätten Dieter S. und die Wirtin die Leiche allein zu einem Auto gebracht. Christa W. habe angedeutet, die Leiche in einer Kiesgrube bei Schoeneck/Forbach
im nahen Frankreich vergraben zu wollen.
Erika K., die als vermindert schuldfähig gilt, hatte bereits in ihrer ersten Aussage am 23. September einige ihrer Mitangeklagten schwer belastet, sich allerdings immer wieder in Widersprüche verwickelt. Auch an diesem zweiten Tag wirkte sie besonders nachmittags gestresst. Nach dem Kreuzverhör durch die Anwälte der übrigen Angeklagten brach sie sichtlich überfordert in Tränen aus.
Erika K. ist nach eigener Aussage selbst in den Mordfall verwickelt: Sie hatte bereits
vor einiger Zeit angegeben, bei der Beseitigung der Leiche Pascals mitgewirkt zu haben. Sie muss sich deshalb wegen Beihilfe zum Mord verantworten.
Vierter Verhandlungstag
Mit Andrea M. ist am 30.09. 2004 die zweite aussagewillige Angeklagte nach Erika K. in den Zeugenstand getreten. Die geistig behinderte