Leo Deutsch: Sechzehn Jahre in Sibirien. Leo Deutsch
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„Sodann heißt es in einem Erlass nach St. Petersburg: Ew. pp. wollen sich darüber Gewissheit verschaffen, ob seitens der russischen Regierung ... betreffs dieser Ausweisung ( i. e. Mendelssohn und Genossen) noch besondere Wünsche bestehen. In einem damaligen Memorandum des Auswärtigen Amtes über den Fall Mendelssohn hieß es am Schluss: Russischerseits wird dieser Ausgang der Sache unseren inneren Behörden als ein Mangel an Willfährigkeit ausgelegt. Dazu bemerkt Fürst v. Bismarck in einem eigenhändigen Marginal: ‚Mit vollem Recht, und das Verhalten steht mit den Anstrengungen, die ich mache, um Vertrauen in Petersburg zu wecken, in einem für unsere russischen Beziehungen schädlichen Widerspruch.‘ „Endlich finden sich in einem vom Fürsten v. Bismarck selbst unterzeichneten Erlasse an unseren damaligen Geschäftsträger in Petersburg folgende Sätze: ‚Das eingeschlagene Verfahren steht mit meinen Intentionen in direktem Widerspruch, und ich bedaure lebhaft, dass ... der russischen Regierung begründeter Anlass gegeben worden ist, an der Aufrichtigkeit der ihr früher erteilten Zusage zu zweifeln.‘ Deutsch, der von der russischen Regierung als Nihilist bezeichnet wurde, war auf deren Antrag von der badischen Regierung ausgeliefert und später vom Militärbezirksgericht in Odessa zu Zwangsarbeit verurteilt worden. Zur Charakteristik des Standpunkts des ersten Reichskanzlers dienen folgende Stellen aus den Fall Deutsch betreffenden Akten des Auswärtigen Amtes. In einem Erlass an den preußischen Gesandten in Darmstadt sagt im Auftrag des Fürsten Bismarck der Staatssekretär Graf Hatzfeldt:
Melchior Hubert Paul Gustav Graf von Hatzfeldt zu Wildenburg – 1831 – 1901
‚Ich bemerke ergebenst, dass es für unsere politischen Beziehungen zu Russland nützlich sein würde, wenn in diesem Falle dem berechtigten Wunsche der russischen Regierung, eines von ihr als gefährlich und verwegen bezeichneten, aus russischen Gefängnissen flüchtig gewordenen russischen Revolutionärs habhaft zu werden, unsererseits entgegengekommen werden könnte.‘ Ein Schreiben desselben Staatssekretärs an das Großherzoglich badische Staatsministerium enthält folgenden Passus: ‚Da der Deutsch in Russland wegen gemeiner Verbrechen verfolgt wird und überdies aus politischen Gründen Wert darauf zu legen ist, in diesem Falle den Wünschen der russischen Regierung gerecht zu werden, glaube ich mich der Hoffnung hingeben zu dürfen, dass das Großherzogliche Staatsministerium bereit sein werde, seine Mitwirkung dazu eintreten zu lassen, um den Verhafteten in die Hände der russischen Behörden zu liefern.‘ In einem über diese Angelegenheit Seiner Majestät dem Kaiser erstatteten Immediatbericht sagt Fürst Bismarck: ‚Für den Fall jedoch, dass sich diese Beibringung
– nämlich der zur Auslieferung erforderlichen Beweisstücke – verzögern sollte, wünscht sie – nämlich die russische Regierung –, dass die Ausweisung des Genannten in einer Weise ausgeführt werde, welche es den russischen Behörden ermögliche, ihn auf russischem Gebiet zu ergreifen. Seine Majestät der Kaiser von Russland nimmt persönlich großes Interesse daran, dass der von seiner Regierung ausgesprochene Wunsch erfüllt werde. Für die Pflege unserer Beziehungen zu Russland ist es nach meinem ehrfurchtsvollen Dafürhalten von Wichtigkeit, dass unsererseits alles geschieht, um dem gedachten Wunsche zu entsprechen.‘ In einem ebenfalls von dem Fürsten selbst unterschriebenen Erlass an das Großherzoglich badische Staatsministerium heißt es: ‚Seine Majestät der Kaiser von Russland legt großen Wert darauf, dass dieser gefährliche und in anderen Verbrechen implizierte Nihilist in Russland zur Untersuchung gezogen werden könne. Die Erfüllung oder Versagung dieses Begehrens wird deshalb nicht ohne Rückwirkung auf die Empfindungen bleiben, welche der Kaiser Alexander der deutschen Politik gegenüber hegt, und welche durch unsere auswärtige Politik im Interesse des Friedens mit Sorgfalt und Erfolg gepflegt worden sind. Nach der Verfassung Russlands sind die persönlichen Überzeugungen und Eindrücke des Kaisers maßgebend für die Politik unseres großen Nachbarreiches. Unter diesen Umständen ist es aus politischen Rücksichten wichtig, dass den Wünschen der russischen Regierung entsprochen werde. Sollte die Auslieferung dennoch versagt werden, so würde das Auswärtige Amt und die Diplomatie die Verantwortlichkeit für die Rückwirkung der Versagung auf die Beziehungen des Reiches zu Russland ablehnen müssen.‘ So weit Fürst Bismarck. Ich füge hinzu, dass von uns während der letzten fünf Jahre nur drei russische Revolutionäre über die russische Grenze ausgewiesen worden sind, und zwar waren dies zweifellose Anarchisten, die wir selbst nicht behalten konnten, und deren Übernahme wir auch anderen Ländern nicht zumuten konnten.
Siehe Band 157e in dieser gelben Buchreihe
Außer diesen drei notorischen Anarchisten, die über die russische Grenze ausgewiesen worden sind, sind noch eine größere Anzahl politisch verdächtiger Personen der Ausweisung als lästige Ausländer verfallen. Aber kein einziger dieser politisch Verdächtigen ist über die russische Grenze abgeschoben worden. Ich erkläre also, dass alles, was hier vorgebracht worden ist über angebliche Liebedienerei der deutschen Behörden gegenüber russischen Behörden, über eine angebliche Schwäche der deutschen Regierung gegenüber der russischen Regierung, – dass das alles der Wahrheit nicht entspricht.“
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„Nun ist heute auch gesagt worden, es sei sehr schwierig, zu definieren, wer eigentlich Anarchist sei, und welche Handlungen als anarchistische zu betrachten und zu behandeln wären. In der Theorie mag das schwierig sein, wenn es sich z. B. um die Redaktion eines Gesetzentwurfs handelt. In der Praxis liegt die Sache aber doch bedeutend einfacher. Ich glaube, dass niemand in diesem hohen Hause ist, der daran zweifelt, dass Schriften, wie sie neulich mein verehrter Nachbar, der hier neben mir sitzt, der Herr Justizminister, im preußischen Abgeordnetenhause verlesen hat, einen anarchistischen Charakter tragen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die Bestimmung, auf welche Russen sich die Beobachtungstätigkeit des russischen Agenten zu erstrecken hat, und über wen ihm Auskunft zu erteilen ist, in Deutschland lediglich den deutschen Behörden zusteht. Diese haben die Pflicht, darüber zu wachen, dass der russischen Polizei nicht weiter, aber so weit Hilfe geleistet wird, wie dies der Zweck der solidarischen Bekämpfung des Anarchismus erheischt. Kommen dabei Fehlgriffe vor, so werden sie korrigiert werden. Von Maßnahmen gegen russische Liberale oder gar gegen deutsche Staatsangehörige ist gar nicht die Rede. Es ist noch keinem russischen Studenten, der sich bei uns bilden, der in unseren Hörsälen, in unseren Universitäten der Wissenschaft leben will, irgendwelches Hindernis in den Weg gelegt worden. Die fremden Studenten werden bei uns mit derselben Liberalität behandelt wie die einheimischen. Aber die Entscheidung darüber, was Fremde bei uns tun und was sie nicht tun dürfen, steht der Regierung dieses Landes zu, nicht fremden Nihilisten und ihren Beratern und Helfern von der sozialdemokratischen Partei. Und wenn die fremden Herren sich bei uns so mausig machen, wie sie dies in der letzten Zeit getan haben, wenn sie so impertinente Erklärungen verfassen, wie sie Herr Bebel soeben verlesen hat, und wie sie in der Tat die hiesigen slawischen Studenten unter Führung des Herrn Mandelstamm und Silberfarb vor einiger Zeit vom Stapel gelassen haben, so werde ich dafür sorgen, dass solche Leute ausgewiesen werden. In keinem Lande der Welt würde ein solcher Unfug von Fremden geduldet werden. In keinem anderen Lande würden Fremde sich das herausnehmen. Mitleid und Nachsicht dort, wo sie am Platze sind, Duldung und Schutz für solche, die sich unter unsere Gesetze stellen und sie beobachten, und die sich anständig aufführen. Aber wir sind in Deutschland noch nicht so weit gekommen, dass wir uns von solchen Schnorrern und Verschwörern auf der Nase herumtanzen lassen. Für ein Laboratorium mit nihilistischen Sprengstoffen sind wir zu gut.“
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Den „Schnorrern und Verschwörern“ wurde die Quittung bald darauf überreicht: Mandelstamm und Silberfarb mit noch 12 russischen Studenten wurden ausgewiesen. Der Zar wird jetzt überzeugt sein, dass man in Berlin Wert darauf legt, dass die von der russischen