Aus dem Leben einer Wanderhure. Walter Brendel
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Wie bereits erwähnte, wurde das mittelalterliche Leben zum größten Teil durch den christlichen Glauben geprägt. Jegliche Straftaten stellten diesen in Frage. Somit galt ein Übeltäter als jemand der sich gegen die göttliche Ordnung und somit dem Satan zugewandt hatte.
Zudem lag die Gesetzgebung, Rechtsprechung und der Vollzug der Strafen im Mittelalter meist in ein und derselben Hand, die höchstens von einer einzelnen höheren Gewalt, etwa dem König oder einem Geistlichen, kontrolliert wurde. Oft genug fand jedoch überhaupt keine Kontrolle statt, was dazu führte, dass nicht selten unschuldige Menschen nur auf Grund einer bloßen Anschuldigung eingekerkert, gefoltert und schlussendlich verurteilt wurden.
Bis zur Gerichtsverhandlung, dem sogenannten Thing, das im 12. und früher 13. Jahrhundert jeweils aus einem Kläger und einem Angeklagten bestand, wurden die Beschuldigten üblicherweise im Lochgefängnis verwahrt. Bei der Verhandlung mussten beide vor dem Richter einen Eid ablegen, um ihre Glaubwürdigkeit zu bekräftigen. Der Meineid galt als eine Todsünde, die von Gott sofort bestraft werden würde. Schon bald musste man jedoch feststellen, dass eine Falschaussage selten eine unmittelbare Strafe Gottes nach sich zog. So musste eine andere Möglichkeit der Prozessführung entwickelt werden. Fortan wurden Urteile auf das sogenannte Gottesurteil gestützt. Hierbei wurde darauf vertraut, dass Gott dem Rechtschaffenden Kraft verleiht, um seine Unschuld zu beweisen oder sein Wort zu bezeugen.
Da das Gottesurteil (auch als Gottesprobe bekannt) jedoch oft auch gewaltsame Methoden zur Wahrheitsfindung kannte, wie etwa das Tauchen der Hände in kochendes Wasser, wobei die Unschuld bewiesen war, wenn sie nicht verbrühten, geriet dieses ebenfalls bald unter Beschuss. Stattdessen wurde die Inquisition eingeführt, welche erstmals das Prinzip der Ermittlung und einer Beweisführung kannte. Doch noch immer kam oft die Folterkammer zum Einsatz, um einen Beschuldigten zu einem Geständnis zu zwingen. Schließlich gab es keinen besseren Beweis für ein begangenes Vergehen, als ein Geständnis des Angeklagten. Die angewandten Mittel, um an ein solches zu erzielen, waren allerdings mehr als fragwürdig und legen nahe, dass viele Bekenntnisse allein darauf beruhten, einer weiteren so genannten peinlichen Befragung, zu entgehen.
Im Mittelalter wurde allgemein angenommen, dass bei einer Hinrichtung nur der irdische Körper, nicht aber die Seele starb. War die Seele zufrieden, ging sie direkt ins Jenseits über, starb ein Mensch aber im Zorn, blieb sie auf Erden und sann darauf Rache zu üben. Daher trachtete man danach, den Verurteilten vor seinem Tod zu besänftigen, etwa mit dem besonders üppigen Henkersmahl. Selbst der Scharfrichter entschuldigte sich vor der Vollstreckung beim Angeklagten. Außerdem trugen fast alle Henker eine Kapuze. Dies nicht etwa um anonym zu bleiben, sondern vielmehr um sich vor einem Fluch oder dem bösen Blick des Hinzurichtenden zu schützen.
Allgemein war es üblich, beim gemeinsamen Tafeln für zwei Personen je nur ein Trinkgefäß bereit zu stellen. Wie heute noch, war es bereits während dazumal Brauch auf das gegenseitige Wohl zu trinken. Außerdem wurden vor allem während des Frühmittelalters Beschlüsse wie eine Verlobung, Heirat oder ein Verkauf, oft mit einem rituellen Trunk besiegelt. Diesen nahmen die Vertragspartner für gewöhnlich vor Zeugen zu sich und das Abgemachte galt fortan als rechtsgültig.
Der sogenannte Minnetrunk, das Trinken zu Ehren von Göttern oder Helden, hat seinen Ursprung im Heidentum und bot ebenfalls einen willkommenen Anlass reichlich Bier auszuschenken. Anlass zu Trinkgelagen gaben zudem auch die für die Verstorbenen abgehaltenen Totenmähler. Nach der Christianisierung der Bevölkerung wurde aber keineswegs auf den Minnetrunk verzichtet. Anstelle der Götter traten nun zahlreiche Heilige, denen zugetrunken wurde. Im Spätmittelalter entwickelte sich außerdem das Willkommenstrinken, wonach auf jeden eintretenden Gast ein Trinkhorn oder Humpen gehoben wurde.
Doch nicht nur der Genuss, auch die Gesundheit rechtfertigte den Biergenuss. Die Wasserqualität in den mittelalterlichen Siedlungen ließ bestenfalls zu Wünschen übrig. Oftmals stellte diese aber gar eine Gefährdung der Gesundheit dar. Alkoholische Getränke hingegen wiesen eine wesentlich geringere Keimbelastung auf und verfügten zudem über einen höheren Nährstoffgehalt. Dies bewog die Bevölkerung dazu vorwiegend Alkoholisches zu trinken. Bevorzugt wurde vielerorts Bier. Südlich der Alpen erfreute sich hingegen mit allerlei Gewürzen angereicherter Wein großer Beliebtheit.
Beide dürfen als typische Getränke des Mittelalters angesehen werden. Sie wurden dazumal jedoch für den Alltagsgebrauch mit wesentlich geringerem Alkoholgehalt verköstigt und das Bier hatte außerdem eine etwas andere Zusammensetzung, als wir es uns heute gewohnt sind. Auch Schwangere und Kleinkinder nahmen täglich über einen Liter des vergorenen Getreidesaftes zu sich.
Beim Gedanken an die Trinksitten des Mittelalters taucht bei vielen unweigerlich das Bild eines mit Met gefüllten Trinkhornes vor dem geistigen Auge auf. Der vergärte Honigwein war allerdings als Alltagsgetränk viel zu kostspielig. Aus diesem Grund wurde er meist nur zu medizinischen Zwecken eingesetzt. Auch Hochprozentiges wurde bis ins 15. Jahrhundert nur in geringen Mengen und als Arzneimittel produziert und zu sich genommen.
Das Zutrinken auf eine immer größere Anzahl Heiliger fand während des Mittelalters immer größeren Anklang unter dem gemeinen Volk. Oftmals tranken die Männer - bei Frauen war das übermäßige Trinken nur ungern gesehen - bis zur Bewusstlosigkeit. Dies nicht zuletzt, weil sich der Glaube an das Göttliche im Alkohol auch nach Einzug des Christentums hartnäckig hielt.
Schließlich sollen einst auch die alten germanischen Götter ausgiebig dem Trinken gefrönt haben, was für die mittelalterliche Bevölkerung Grund genug war, es ihnen gleichzutun.
Immer wieder wurde, insbesondere von der Kirche, der Versuch gestartet, den Zutrunk zu unterbinden oder zumindest einzudämmen. Obwohl Mäßigkeit gepriesen wurde, betrug die tägliche Bierration in den Klöstern laut Überlieferungen rund fünf Liter pro Mönch. Karl der Große, welcher die Enthaltsamkeit predigte dürfte hingegen mit drei Gläser verdünntem Wein pro Mahlzeit beinahe ein Abstinenzler gewesen sein.
Insbesondere ab dem 16. Jahrhundert und somit dem Beginn der Renaissance versuchten Humanisten, Reformatoren und Katholiken der Sauferei vermehrt mit Verboten entgegenzutreten. Schänken wurden geschlossen oder die Öffnungszeiten verkürzt. Allerdings ließ sich der Großteil der Bevölkerung nicht abschrecken und zechte unbeirrt weiter.
Das Mittelalter zählt aus hygienischer Sicht nicht gerade zu den Hochzeiten der menschlichen Zivilisation. Während Unrat und Exkremente oftmals einfach auf der Straße landeten, gehörten immerhin eine gewisse Körperpflege sowie Badehäuser und Kosmetik zum mittelalterlichen Alltag. Die Kanalisation und Wasserversorgung ließ hingegen schwer zu wünschen übrig und machte strenge Hygienevorschriften notwendig.
Viel des Wissens zu Gesundheit, Äquadukte und Hygiene, über welches die alten Griechen und Römer noch Bescheid wussten, geriet während des Mittelalters weitgehend in Vergessenheit.
Während es auf den Straßen der Städte stets nach Dreck, Unrat und Exkrementen stank, wurde zumindest beim eigenen Körper auf ein gewisses Maß an Sauberkeit und Hygiene geachtet. Körperpflege, Baden und Kosmetik hielten einen hohen Stellenwert inne. Insbesondere während des Hochmittelalters wurde der Reinlichkeit des eigenen Körpers großer Wert beigemessen, dies vor allem dank der aus dem Orient überschwappenden Bäderkultur. Unter Adligen war es üblich, täglich zu baden. Traf ein Gast auf einer Burg oder in einem Herrenhaus ein, so gebot es der Anstand ihm ein Bad zu bereitet. Die Tochter des Hauses war dafür zuständig, ihm beim Waschen, Kämmen und Salben behilflich zu sein. Gebadet wurde für gewöhnlich im Schlafzimmer, wo sich auch der warme Kamin oder ein Ofen befand.
Wer es sich leisten konnte, mischte dem Badewasser aromatische Kräutern bei und parfümierte sich damit nach dem Bad auch selbst. Aus Gründen der Geselligkeit und Gastfreundschaft