"Dann müssen die halt mal schwitzen!". Heiko Fritschen

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       Impressum neobooks

      Inhalt

      „Dann müssen die halt mal schwitzen!“

      Mobbing für Fortschreitende

      Heiko Fritschen

      Vorwort

      Dieses Buch zeigt viele reale Beispiele, in denen die derzeitige Darstellung verschiedener Mobbingfälle – es handele sich um ein emotionales Problem – nicht mehr zeitgemäß ist.

      Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und den unterschiedlichen Instanzen ist ein Ausgang eines Rechtstreites nicht vorauszusehen.

      Mitarbeiter können nach den Entscheidungen der Arbeitsgerichte fristlos entlassen werden, weil sie den Chef beleidigen. Andere Beleidigungen wie durchgeknallte, widerwärtige, boshafte, dümmliche, geisteskranke und dahergelaufene Staatsanwältin fallen dagegen aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes eher unter die freie Meinungsäußerung. Diese Grätsche zwischen den verschiedenen Wahrnehmungen der Handlungen durchzieht die Mobbing-Diskussion. Aufgrund der Besetzung vieler Stellen der Personalführung mit Juristen schwappt das juristische Weltbild auch in die Betriebsleitung herüber.

      Viele Aktionen von Mobbenden fallen schon heute unter Straftatbestände wie z.B. Üble Nachrede, Beleidigung und andere. Unabhängig von der juristischen Wertung legt dieses Buch auch dar, wie und mit welchen Mitteln die Firma durch den Mobbenden geschädigt wird, nur damit der Täter seine persönlichen Ziele erreicht.

      Mit Hilfe der Beispiele werden Führungskräfte in die Lage versetzt, Präventionsmaßnahmen durchzuführen. Den Opfern wird verdeutlicht, wann Gegenmaßnahmen überhaupt sinnvoll sind, welche Dokumente man sichern sollte und was beim Fortschreiten zu beachten ist.

      Alle Beispiele sind dem Autor während seiner Führungstätigkeit über den Weg gelaufen.

      Hinweise

      Dieses Buch soll Hinweise geben, die Ihnen helfen können, sich im Dschungel der Emotionen und Anschuldigungen zurechtzufinden – es stellt keine Rechtsberatung und nur die persönliche Meinung des Autors dar.

      Da von Frauen und Männern gleichermaßen – wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten – gemobbt wird, ist in diesem Buch die Geschlechterbezeichnung für das einfachere Lesen in der männlichen Form erfolgt

      AK = Arschloch-Kollege

      BL = Betriebsleiter

      GF = Geschäftsführung

      BWA = Betriebswirtschaftliche Auswertung

      KMU = Klein- und Mittelständische Unternehmen

      OP = Opportunitäten, passende Gelegenheit

      PC-Dienstleistungsverträge = Performance-Contracting

      vs = versus, gegen

      Bossing = der Chef mobbt bzw. unterbindet die AK-Aktionen im Mobbing-Bereich nicht

      Mobbing im Handlungsverbund = aufeinanderfolgende Aktionen, die in Zusammenhang gesetzt werden müssen

      Die Benutzung dieses Buches und die Anwendung der darin enthaltenen Informationen erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko. Der Verlag und auch der Autor können für etwaige Schäden jeder Art aus keinem Rechtsgrund eine Haftung übernehmen. Haftungsansprüche gegen den Verlag und den Autor materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter Informationen und/ oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind daher ausgeschlossen. Das Werk inklusiver aller Inhalte wurde unter größter Sorgfalt erarbeitet. Der Verlag und der Autor übernehmen jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Druckfehler und Falschinformationen können nicht völlig ausgeschlossen werden. Der Verlag und der Autor übernehmen keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte des Buches, ebenso nicht für Druckfehler. Es kann keine juristische Verantwortung sowie Haftung in irgendeiner Form für fehlerhafte Angaben und daraus entstandenen Folgen vom Verlag bzw. Autor übernommen werden.

      1 Einführung

      Der Begriff Mobbing ist in den letzten Jahren zu einem Modewort verkommen. Weder Opfer noch Täter haben eine klare Vorstellung davon, wann wirklich eine juristisch sicher zu erkennende Mobbing-Handlung vorliegt. Die abstrakte Willkür kann jedoch bei Kenntnis der Systematik in einzelnen Teilbereichen mit realen und bewertbaren Handlungen in einen Zusammenhang gebracht werden.

      Als Erstes muss festgestellt werden, dass nicht nur die Mitarbeiter Opfer sind, die ein Fehlverhalten oder einer gestörten Wahrnehmung anheimfallen: Es sind die Täter. Denn aus Sicht der Justiz sind sie sich durch die gestörte Eigenwahrnehmung häufig ihrer Taten nicht wirklich bewusst, wodurch der Lösungsweg über die Justiz nur noch sehr eingeschränkt möglich ist.

      Zur Beurteilung, ob eine für den Täter bewusste Handlung vorliegt oder nicht, muss somit auch der übliche Büro- oder Arbeitstag als Maßstab genommen werden. In einigen Abhandlungen werden einzelne Mitarbeiter als Arschloch-Kollegen (AK) bezeichnet. Sie existieren in vielen Firmen, sind aber nicht zwingend Mobbende, manchmal sind ihre Verhaltensweisen einfach sozial nicht erstrebenswert. Ein Betrieb unterscheidet sich nicht unbedingt von den Nachbarn in einer Wohnsiedlung oder in einer Straße. Kommen Sie mit jedem Nachbarn gut aus?

      Es ist somit nicht alles Mobbing, nur weil man mit einem Kollegen nicht gut klarkommt.

      Was derzeit das maßgebliche Problem darstellt ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter und ebenso der Führungskräfte. Die Vorstellung, dass es sich um Straftaten handelt, die, würden diese außerhalb der Firma durchgeführt werden, auch durchaus als Strafsachen behandelt werden, ist vielen nicht bewusst.

      Das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wählt als Definition:

      „Unter Mobbing ist zu verstehen, dass jemand am Arbeitsplatz häufig über einen längeren Zeitraum schikaniert, dranglasiert, benachteiligt oder ausgegrenzt wird.“

      Diese Definition macht den Eindruck, dass die Politiker den Bezug zur Realität verloren haben. Denn es reicht sicher nicht aus, in ein Gesetz hineinzuschreiben, dass jemand, der sich wegen Mobbings beschwert, vor Sanktionen geschützt werden soll. Neunzig Prozent aller Arbeitnehmer würden wahrscheinlich über eine solche Vorstellung lachen. Das ist jedoch für die Realität eine zu sachte Betrachtungsweise, denn Mobbing geht weit in den Bereich der Strafgesetzgebung hinein, Üble Nachrede oder Verleumdung dürften einen der größeren Bereiche stellen.

      Viele Lösungsmöglichkeiten werden zwar in der Literatur vorgeschlagen, um die Opfer der Mobbenden zu schützen, meist existieren diese Vorgehensweisen aber nur in der Theorie. Tritt Mobbing wirklich auf, geschieht

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