Immobilien Wissen Kompakt. Pascal Dupont Mercier

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Immobilien Wissen Kompakt - Pascal Dupont Mercier

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Thema Home Staging wird immer wichtiger beim Immobilienverkauf", sagt Elke Hausmann, Innenarchitektin bei Mr. Lodge. Das Unternehmen ist sowohl in der Vermietung von möblierten Wohnungen auf Zeit in München als auch im Immobilienverkauf tätig. Seit den 1970ern ist diese Verkaufstechnik bereits in den USA bekannt, von wo der Trend nach Deutschland schwappte. Hausmann: "Home Staging hilft der Phantasie auf die Sprünge, damit schon der erste Eindruck positiv ausfällt. Professionelle Ausstattung kreiert eine wohnliche Atmosphäre. Kauf- und Mietinteressenten können sich dadurch vorstellen, im Objekt zu leben." Experten wissen schon lange, dass eingerichtete Räume größer wirken als leere Zimmer. Eine Studie der Universität Mainz konnte nachweisen, dass möblierte Zimmer sogar eine höhere Raumhöhe vermitteln.

      Doch Home Staging besteht nicht nur darin, einige Vasen um ein Sofa zu drapieren. Erfahrene Einrichter setzen etwa auf neutral gestrichene Wände, um möglichst alle Interessenten anzusprechen. Da sich viele Menschen mit der neuen Wohnung einen Neuanfang wünschen, ist es wichtig, dass die Wohnung auf Bildern wie neu wirkt. Persönliche Fotos oder Gegenstände haben auf Wohnungsbildern keinen Platz. Der persönliche Geschmack hilft laut Hausmann von Mr. Lodge nur bedingt. "Der Verkäufer muss sich von den eigenen Vorstellungen für ein Zuhause verabschieden und die Immobilie samt Einrichtung distanziert als Verkaufsobjekt betrachten. Im Haus wie in der Wohnung sollten alle Räume funktionsfähig und sauber sein. Notwendige Reparaturen werden bestenfalls noch vor der Aufnahme von Fotos erledigt."

      Rund ein bis zwei Prozent der Verkaufssumme müssen Verkäufer in die optische Aufwertung investieren, um ihre Immobilie optimal zu präsentieren. Je nach Zustand der Wohnung genügen manchmal kleinere Maßnahmen und Budgets, es lassen sich aber auch bis zu zehn Prozent sinnvoll investieren. Aber für den wohnlichen und einladenden Eindruck bei der Besichtigung sind Käufer eher bereit, auch einen angemessenen Preis zu bezahlen. "Durch Home Staging werden nicht nur bessere Preise erzielt. Vielmehr werden Immobilien ebenso schneller verkauft", sagt Peter Sarta, Verkaufsleiter bei Mr. Lodge. "Home Staging wird immer beliebter". Auf dem internationalen wie nationalen Wohnungsmarkt sei der Trend nicht zu übersehen. Wer aktuell eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, steht in Konkurrenz zu den durch Home Staging in Szene gesetzten Objekten. Das gilt auf weniger gefragten Immobilienmärkten umso mehr.

      Vor dem Besichtigungstermin ist es sinnvoll, überflüssige Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung zu entfernen und Möbel gegebenenfalls umzustellen. "Wirken die Möbel alt, wirkt die Wohnung alt", erklärt Sarta. Eines der meistgenannten Entscheidungskriterien bei der Wohnungssuche ist Helligkeit. Lampen sind ein effektives Mittel, um kleine oder verwinkelte Wohnungen mit geringem Aufwand optisch zu vergrößern und ihre Vorteile ins rechte Licht zu setzen.

      Wohnen auf Zeit in München

      Mit rund 3.000 vermittelten Wohnungen und Häusern pro Jahr und 25 Jahren Erfahrung ist Mr. Lodge der führende Anbieter von möbliertem Wohnen auf Zeit in München und Umgebung. Ob für Projektmitarbeiter, Berufsanfänger, Expats oder Manager: Mehr als 70 Mitarbeiter kümmern sich in zwölf Sprachen darum, dass Wohnungssuchende schnell und unkompliziert eine passende möblierte Wohnung finden. Dafür greift Mr. Lodge tagesaktuell auf rund 200 kurzfristig verfügbare Wohnungsangebote zurück. Allen Wohnungen gemein sind die individuelle Komplettausstattung und der flexible Mietzeitraum. Dieser reicht von einigen Monaten zur Zwischenmiete bis hin zu mehreren Jahren. Darüber hinaus ist Mr. Lodge im Bereich Immobilienverkauf tätig und hilft Eigentümern, Objekte optimal am Markt zu platzieren. Für weitere Informationen: www.mrlodge.de

      Dank mehr Vertragssicherheit ruhiger schlafen

      Neue Gesetzesreform stärkt Rechte der Bauherren

      Erfolgreiche Baufinanzierung erweist sich oft als ein Weg mit vielen Stolpersteinen. Zukünftige Häuslebauer, die sich bisher nur wenig mit dieser komplexen Materie beschäftigt haben, müssen sich vermehrt auf die Expertise der Bauunternehmen verlassen. So sind häufig ihrer Parteilichkeit ausgeliefert oder schrecken vor den komplizierten Auflagen ab. Um dem vorzubeugen, hat der Bundestag kürzlich eine Reform des Bauvertragsrechts verabschiedet, die die Position der Verbraucher gegenüber Baufirmen stärkt. "Dass Immobilienbesitzer in spe mehr Rechte bekommen, stellt genau die richtige Entwicklung dar. Denn vor allem in Zeiten historisch niedriger Bauzinsen - wenn der Zeitpunkt für eine solche Investition für viele genau richtig zu sein scheint - ist es wichtig, die Verbraucher vor möglicher Willkür der Unternehmen zu schützen", erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).

      Erstmals vertragliches Widerrufsrecht

      Verbraucher profitieren in Zukunft von größerem Spielraum an Möglichkeiten und den detaillierteren vertraglichen Angaben beim Hausbau, die erstmals gesetzliche Normen haben müssen. Sollten sich finanzielle Umstände oder persönliche Pläne kurzfristig ändern, können Häuslebauer künftig den Hausbauvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Baufirma ist darüber hinaus verpflichtet, ein festes Fertigstellungsdatum des Hauses anzugeben sowie eine detaillierte Baubeschreibung zu liefern, die konkrete Leistungen und verwendetes Material beinhaltet.

      Mit Reform zur besseren Zusammenarbeit

      Auch Handwerker und Bauunternehmen erhalten Sicherheiten: Denn fortan sollen Verkäufer von schadhaften Materialien für den finanziellen Schaden haften und nicht nur für Ersatz sorgen, sondern sogar gegebenenfalls den Aus- und Einbau zahlen. "Auf diese Weise nützt die Reform auch den beteiligten Unternehmen und stellt so faire und partnerschaftliche Gegebenheiten für alle Beteiligten sicher", so Scharfenorth weiter. Interessierte, die bei der Baufinanzierung bereits die ersten Schritte gemacht haben, informieren sich rund um Anschlussfinanzierung und erhalten einen optimalen Vergleich der für sie geeigneten

      Baufi24 GmbH

      Stephan Scharfenorth,

      Tel. +49 (0) 800 808 4000

      E-Mail: [email protected]

      Mietausfall? Grundsteuererlass möglich!

      Hatten Hausbesitzer im vergangenen Jahr geringe oder gar vollständig ausbleibende Mieten zu beklagen, können sie beantragen, dass ihnen die Grundsteuer teilweise erlassen wird. So lässt sich die finanzielle Belastung durch die Grundsteuer unter Umständen um die Hälfte reduzieren. Darauf weist Frau Dr. Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin.

      Konnte der Vermieter gar keine Miete erzielen, kann ihm die Hälfte der erhobenen Grundsteuer erlassen werden. Hat er weniger als die Hälfte der üblichen Bruttokaltmiete erhalten, ist noch ein Erlass um ein Viertel der erhobenen Grundsteuer möglich (§ 33 Grundsteuergesetz). Ursache für den Mietausfall kann beispielsweise ein unverschuldeter Leerstand sein, zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand oder einen Wasserschaden. Zu Mieten, die weit hinter der üblichen Miete zurückbleiben, kann es insbesondere in Gebieten kommen, in denen die Bevölkerung rapide abnimmt und ein Überangebot an Wohnungen besteht.

      Ein teilweiser Erlass der Grundsteuer ist nur möglich, wenn der Vermieter den Mietausfall nicht selbst verschuldet hat. Leerstandszeiten wegen Renovierung oder Modernisierung ermöglichen deshalb keinen Grundsteuererlass,

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