Der Lizenzvertrag. Michael Groß

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Der Lizenzvertrag - Michael Groß Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

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Frage, welche Auswirkungen eine solche Nichtigkeit auf Lizenzverträge hat. Hierbei wäre es zunächst möglich, dass die Parteien für den Fall der sich nachträglich herausstellenden Nichtigkeit des Patentes folgende ausdrücklichen Vereinbarungen im Lizenzvertrag treffen:

       1. Der Lizenzvertrag wird dann ebenfalls als von Anfang an nichtig betrachtet.

       2. Die Wirksamkeit des Vertrages wird überhaupt nicht berührt.

       3. Einräumung des Rücktrittsrechtes ex nunc.55

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      Es bestand daher hier eine gewisse Gefahr, dass ohne ausreichend tragfähige Grundlage Entscheidungen aus dem Gesichtspunkt der Billigkeit gefällt werden, obwohl sich dasselbe Ergebnis auch auf gesetzlicher Grundlage, insbesondere der allgemeinen Vorschriften der §§ 323 ff. BGB a.F., ableiten ließ. Dies zeigten im Übrigen auch sehr deutlich die Ausführungen von Kraßer.71

      Unabhängig von diesen dogmatischen Streitfragen ist allerdings nicht zu übersehen, dass die praktischen Ergebnisse nahezu identisch sind. Auch in der Anwendung der bisherigen Unmöglichkeitsvorschriften wurde bei Vernichtung des Patentes der Vertragspartner von der ihm obliegenden Leistung frei, wenn die Gegenleistung aufgrund eines Umstandes unmöglich wurde, den keiner der Vertragspartner zu vertreten hatte. Eine Nichtigerklärung wird der Lizenzgeber in der Regel jedoch nicht zu vertreten haben.

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      Ob im Falle der Nichtigerklärung die Zahlung der Lizenzgebühr verweigert werden konnte, hing davon ab, ob sie eine Gegenleistung für die Zeit vor oder nach der Nichtigerklärung darstellte. Hatten die Parteien fortlaufende Lizenzgebühren vereinbart, so entfiel die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren, soweit diese nach Auflösung des Vertrages aufgrund der Nichtigkeit des Schutzrechtes fällig wurden. Bei Vorliegen besonderer Umstände konnte die Lizenzgebühr schon zu dem Zeitpunkt entfallen, in dem die Vernichtung des Patentes drohte. Die Ansprüche des Lizenzgebers blieben jedoch bestehen, soweit sie vor dieser Zeit fällig wurden.72

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