Compliance Management im Unternehmen. Martin R. Schulz

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Compliance Management im Unternehmen - Martin R. Schulz Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

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      Verhaltenskodizes, die nach diesem Muster entworfen sind, können ein „großer Wurf“ sein. Allerdings besteht die Gefahr, dass es zu unerfreulichen Diskrepanzen zwischen Regelungen des „Code of Conduct“ und den Vorgaben deutscher Gesetze kommt. Viele Lebensbereiche, die im Ausland der Regelungshoheit der Parteien überlassen bleiben, sind in Deutschland gesetzlich ausgeformt. So mag eine umfassende Regelung, ob und zu welchen Bedingungen Elternzeit gewährt wird oder wie bei wiederholtem Zuspätkommen eines Mitarbeiters vorzugehen ist, in manchen US-amerikanischen Bundesstaaten sinnvoll sein. In Deutschland unterwirft sich der Arbeitgeber dagegen möglicherweise durch derartige Regelungen ohne Not zusätzlichen Beschränkungen. Besonders nachteilig können sich solche Regelungen auswirken, wenn das Unternehmen sich verpflichtet, vor einer Kündigung ein ausgefeiltes Beschwerdeverfahren („grievance procedure“) zu durchlaufen. Die unternehmensinternen Vorgaben (z.B. eine zeitaufwendige Anhörung) sollten beispielsweise nicht dazu führen, dass der Arbeitgeber zwingende gesetzliche Anforderungen nicht mehr einhalten kann (z.B. die Zwei-Wochen-Frist im Falle einer Kündigung gem. § 626 BGB).

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       2. Typische Regelungen

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      Die Verhaltenskodizes vieler Unternehmen sind im Internet frei verfügbar. Die Spanne ist groß, auch in qualitativer Hinsicht. Es gibt jedenfalls keine „Blaupause“, die auf jedes Unternehmen passt. Ein „Code of Conduct“ könnte sich jedoch an folgender Struktur orientieren und die genannten Punkte ansprechen:

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       Übergeordnete Werte des Unternehmens

       – „Mission Statement“,

       – Vorstellung der übergeordneten Werte,

       – Erläuterung der Bedeutung des Code of Conduct (für den Betriebsablauf, die Mitarbeiter, die Kunden, die Stakeholder etc.).

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       Integrität beim Geschäftsverkehr

       – Integrität im Geschäftsverkehr,

       – Einhaltung der nationalen und international geltenden Gesetze,

       – Verzicht auf jegliche Form von Korruption und Bestechung,

       – Regeln für Zuwendungen und Geschenke, Spenden und Sponsoring,

       – Einhaltung der Regeln eines fairen Wettbewerbs, insbesondere der geltenden kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften,

       – Einhaltung von Sanktions- und Embargoregelungen,

       – Achtung geistigen Eigentums,

       – Verantwortung für die Reputation des Unternehmens,

       – Vorgaben zum Umgang mit Behörden und Presse.

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       Integrität in der eigenen Organisation

       – Einhaltung der unternehmensinternen Richtlinien und Regelwerke,

       – Kollegialität, Fairness, respektvoller Umgang, Chancengleichheit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie,

       – Proaktives Eintreten gegen Mobbing, Diskriminierung und Belästigung,

       – Bekenntnis zu Inklusion, Gleichbehandlung und Förderung von Menschen mit Behinderung,

       – Schutz vertraulicher Daten und Informationen,

       – Sorgfältiger und bestimmungsgemäßer Umgang mit Betriebsmitteln,

       – Transparenz und Dokumentation wesentlicher Geschäftsabläufe,

       – Vollständige und wahrheitsgemäße Berichterstattung und Buchhaltung,

       – Vermeidung von Interessenkonflikten und Beachtung von Insiderregeln,

       – (ggfs.) Schranken für politische/religiöse Aktivitäten,

       – Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern und anderen Stakeholdern.

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       Produktqualität und Produktsicherheit

       – Bekenntnis zu den eigenen Qualitätsansprüchen,

       – Priorität der Sicherheit für Mensch und Umwelt im Herstellungsprozess sowie bei Lieferung von Produkten und Erbringung von Leistungen,

       – Erfüllung sämtlicher gesetzlicher und vertraglich vereinbarter Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen,

       – Einholung und Vorhaltung sämtlicher für die Leistung und den Export erforderlicher Registrierungen, Lizenzen und Genehmigungen.

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       Gesundheit und Arbeitssicherheit

       – Priorität von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit,

       – Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds,

       – Bereitstellung geeigneter Schutzmaßnahmen und Schulungen,

       – Priorisierung von Gesundheits- und Sicherheitsaspekten bei der Planung von Arbeitsabläufen,

       – Regelmäßige Durchführung sämtlicher erforderlicher Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.

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       Menschenrechte und Sozialstandards

       – Garantie menschenwürdiger Arbeitsbedingungen an allen Standorten,

       – Unterbindung jeder Form der Kinderarbeit,

       – Unterbindung jeder Form

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