Das Baustellenhandbuch AUFMASS UND MENGENERMITTLUNG. Группа авторов
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Fugenbänder {Fugenbänder}, Fugenbleche
Fugenbänder und Fugenbleche in Arbeits-, Bewegungs- und Stoßfugen werden unabhängig von ihrer Lage im Bauteil mit ihrer größten Länge in die Massenermittlung aufgenommen. Bei der Abrechnung nach Längenmaß werden Formteile und vorgefertigte Knoten und Ecken von Fugenbändern, Fugenblechen und ähnliches übermessen. Vorgefertigte Formteile und Ecken werden gesondert nach Anzahl abgerechnet. |
Betonpfähle
Betonpfähle als Fertigteile sind getrennt nach Querschnittsmaßen und jeweils nach Längenmaß abzurechnen. |
Die Einzellänge wird bestimmt durch das Maß zwischen der vorgeschriebenen Unterkante des Pfahlfußes oder der Pfahlspitze und der vorgesehenen Höhenlage der Oberseite des Pfahlkopfes. Bei Pfählen aus Ortbeton gilt die nachbearbeitete, geglättete Oberseite als planmäßige Höhenlage für die Längenbestimmung.
Bild 28: Pfahlgründung, Pfahllänge mit geglätteter Oberseite und Einbindung in Fundament oder Bodenplatte
Abhängig von anstehenden Bodenarten, gestörten Schichten oder vorhandenen Hohlräumen im Erdreich können bei Ortbetonpfählen Mehrmengen im Vergleich zu einer berechneten Betonmenge auftreten. Verarbeitete Mehrmengen des Betons bis zu 10 % der ausgeschriebenen und theoretisch ermittelten Betonmenge bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt.
Bewehrung, Profilstahl und sonstige Stahlteile
Die Mengenanteile aus eingebauten Betonstabstählen, Mattenstahl, Profilstählen, Ankerschienen und Spannbetonbewehrungen nebst Zubehör werden nicht von den verbauten Betonmengen abgezogen (ATV Ziffer 5.1.3). |
Bild 29: Betondecke mit Profilstahlunterzug
In Betonbauteilen einbetonierte Stahlrohre bzw. das vom Rohr und Hohlraum gebildete Gesamtvolumen sind bei einer Einzelgröße über 0,5 m3 Rauminhalt von den Betonmassen abzuziehen (Beispiel: Rohrleitung in Bodenplatte verlegt).
Bild 30: Rohrleitung durch Streifenfundamente
Beispiel: Rohr DN 150,
Breite des Streifenfundaments 50 cm → kein Abzug
Bild 31: Kaimauer aus Spundwandprofilen mit überbetoniertem oberem Abschluss
Abrechnungsgrundregeln für Schalung ATV Ziffer 5.2 ff.
Grundsätze:
• | Nach Ziffer 5.2.1 sind für die Ermittlung von Schalungsflächen {Schalungsflächen} deren Abwicklungsmaße zu berücksichtigen. |
• | Zwischen Wänden und Unterzügen angeordnete Deckenschalungen sind mit den Maßen zwischen den Bauteilen abzurechnen. Freie Randschalungen sind gesondert zu rechnen (Ziffer 5.2.2.1). |
• | Für die Herstellung von Aussparungen, z. B. Nischen, Hohlräumen, Öffnungen, Schlitzen u. ä. notwendige Schalungen werden bei einer Abrechnung der Schalung nach Flächenmaß mit den abgewickelten Maßen der Betonfläche in die Mengenermittlung aufgenommen (Ziffer 5.2.2.2). |
Wände
Schalungen für Wandflächen werden in ihrer Länge und Höhe bis zu den freien Enden oder angrenzenden anderen Bauteilen bestimmt.
Bild 32: Schalung für Wandfläche A mit freier Stirnseite
Fläche = (a1 + a2 + b + c) * H
Die Einbindung der Wand (B) wird bei einem Flächenmaß der Stirnfläche von < 2,5 m2 übermessen, wenn dieser Wandabschnitt gesondert hergestellt wird.
In Wandflächen hergestellte Öffnungen, Nischen und Schlitze werden bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m2 übermessen.
Für diese u. ä. Unterbrechungen in der Wandebene benötigte Schalungen werden immer separate Flächenermittlungen erforderlich.
Bild 33: Fensteröffnung > 2,5 m2, Nische
Schalung Fenster: b * (2 * a + 2 * H)
Schalung Nische: 2 * (d * H) + c * H
Decken
Die Schalungsflächen für Decken werden zwischen angrenzenden Betonbauteilen oder bis zu den freien Deckenrändern gemessen. |
Schalungsanteile von freien Deckenrändern sind nach ATV 5.2.2.1 in einer gesonderten Position, nach Längenmaß und mit Bezug auf die jeweilige Bauteildicke abzurechnen.
Bild 34: Stahlbetondecke, auskragend, auf tragender Mauerwerkswand aufliegend und an Betonwand anschließend
Flächen von Decken mit Unterzügen sind nur bis zu den Rändern des Unterzugs zu berechnen.
Profilierte Deckenunterseiten
Profilierte Deckenunterseiten werden nach Flächenmaß der abgewickelten Schalung abgerechnet. |
Alternativ kann abweichend von der Regelung der ATV und zur Vereinfachung der Abrechnung auch nach dem Flächenmaß der Decke abgerechnet werden, wenn in der Leistungsbeschreibung eine entsprechend detaillierte Angabe zur Profilierung enthalten ist.
Aussparungen, Schlitze
Nach ATV Ziffer 5.2.2.2 werden die Schalungen von Aussparungen für Rohrleitungen, Treppenöffnungen und dergleichen unabhängig von der Größe der Öffnung nach Flächenmaß und zur Größe der geschalten Betonfläche hinzugerechnet.
Bild 35: Fläche der geschalten Deckenfläche, ohne Anteile für Schlitz und Treppenöffnung, Randabstellung für Schlitz und Treppenöffnung in gesonderter Position nach Flächenmaß
Stützen
Die Flächen für Schalungen von Stützen werden mit der Abwicklungsbreite der Stütze