Das Baustellenhandbuch AUFMASS UND MENGENERMITTLUNG. Группа авторов
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Bild 16: Bezugsmaß für (a) Sturz (b) Überzug
Unterzüge {Unterzüge}/Balken
Unterzüge werden mit den tatsächlichen Maßen abgerechnet, wenn sie durch vorgegebene Fugen gegenüber anderen Betonbauteilen abgegrenzt sind.
Bild 17: Bezugsmaß für Deckenunterzug
An Kreuzungspunkten von Unterzügen und Balken wird immer nur ein Betonbauteil durchgerechnet. Bei ungleicher Höhe ist das höhere Bauteil als durchgängig anzusetzen, bei gleicher Höhe das breitere Bauteil.
Bild 18: Bauteile gleicher Breite, unterschiedlicher Höhe
Bild 19: Bauteile gleicher Höhe, ungleicher Breite
Bild 20: Bauteile ungleicher Höhe und Breite
Die Massen von Unterzügen und Balken, die in Betonwände einbinden, werden nur bis zur Wandoberfläche berücksichtigt.
Bild 21: Einbindung von Betonunterzügen in Betonwände
Auskragungen {Auskragungen}
Auskragungen von flächenförmigen oder längenorientierten Bauteilen (z. B. Kragunterzüge) sind bei der Massenermittlung mit ihren Maßen zu den Begrenzungsflächen bzw. zum freien Rand zu berücksichtigen. Eingebaute Dämmstoffschichten, z. B. zur thermischen Trennung, werden gem. ATV Ziffer 5.1.1.6 übermessen (siehe Bild 5).
Stützen {Stützen}, Pfeilervorlagen
Die Höhe von Stützen und Pfeilervorlagen, die in Decken einbinden, wird zwischen der Oberkante Rohdecke bzw. Fundament bis Unterkante Rohdecke ermittelt.
Bild 22: Stahlbetonstütze/Pfeilervorlage und Stahlbetondecke
Stützen, die in Unterzüge oder Balken einbinden, werden nur bis zu den Unterkanten der Unterzüge bzw. Balken gemessen, wenn diese breiter als die Stützen sind.
Bild 23: (a) Schmale Stütze, breiter Unterzug (b) Stütze und Unterzug gleicher Breite
Für breite Stützen, die in schmale Unterzüge einbinden, ist in der ATV keine eigene Regelung getroffen. In diesem Fall sollte die Stütze bis zur Unterkante der Rohdecke berechnet werden, der Unterzug bis zur Außenkante der Stütze, analog zu der Regelung bei der Einbindung in Wandflächen.
Bild 24: Anschluss schmaler Unterzug an breite Stütze
Betonoberflächen {Betonoberflächen}
Die Herstellung von besonderen Oberflächen, unabhängig davon, ob diese direkt mit der Erstellung des Betonbauteils oder durch nachträgliche Bearbeitung erzielt werden, ist in Leistungsverzeichnissen zu erwähnen. |
Durch die Form der Leistungsbeschreibung wird die Abrechnung in einer Hauptposition oder als Zulage bestimmt. Zur Vereinfachung der Leistungsbeschreibung und Beurteilung der Qualität hergestellter Betonoberflächen sind Sichtbetonklassen 1–4 in dem Merkblatt „Sichtbeton“ des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins und des Bundesverbands der Deutschen Zementindustrie definiert.
Bei der Mengenermittlung von strukturierten oder werksteinmäßig bearbeiteten Betonbauteilen sind die Abmessungen der unbearbeiteten Flächen bzw. die Außenkanten einer profilierten Bauteiloberfläche anzuwenden.
Bild 25: Stahlbetonwandfläche mit einseitiger Oberflächenstruktur
Abwicklungsfläche für Wandscheibe = 2 * (L + D) * H
Nach Ziffer 5.1.1.1 zweiter Spiegelstrich sind die besonders bearbeiteten oder strukturierten Flächen mit deren Maßen zu berücksichtigen.
Bild 26: Teilstrukturierte Wandfläche
Wandfläche = L * H
Strukturfläche = L2 * H1
Fertigteile {Fertigteile}, konstruktiv, tragend
Fertigteile werden mit den Abmessungen der Einzelelemente abgerechnet, soweit diese in einer gesonderten Position aufgeführt sind. Werden Decken aus Filigrandeckenplatten mit Ortbetonauflage hergestellt, so gilt für die Abmessung der Decke die Gesamtabmessung, also ggf. bis zum äußeren Auflagerrand oder einschließlich einer Deckenrandabstellung mit Dämmstoffen. Für die Fertigteilplatte ist bei separater Abrechnung nur das Maß bis zur inneren Auflagerbegrenzung (z. B. Außenwand-Innenkante) für die Flächenbestimmung heranzuziehen.
Einbauteile {Einbauteile}, Rollladenkästen, Kamine u. Ä.
In Betonbauteile integrierte Einbauteile, wie z. B. Rollladenkästen, werden von den Massen der Betonbauteile abgezogen, wenn die einfache Ansichtsfläche mehr als 2,5 m2 beträgt bzw. das Bauteil einen einbindenden Rauminhalt von mehr als 0,5 m3 aufweist. Die Regelungen gelten auch für Einbauteile, die aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzt sind oder erst nach dem Betonieren bzw. Ausschalen eingebaut werden, z. B. umlaufender Wandrücksprung um ein Fenster für den späteren Einbau eines Blendrahmens aus anderen Baustoffen.
Fugen
Fugen {Fugen} in flächenförmigen Bauteilen werden grundsätzlich bei einer Abrechnung nach Flächenmaß übermessen. In Arbeits-, Bewegungs- und Stoßfugen eingearbeitete Bänder oder Bleche werden entsprechend ihrer größten Länge in einer eigenen Abrechnungsposition berücksichtigt.
Nischen {Nischen}, Aussparungen, Schlitze
In Bauteile eingearbeitete Nischen, Schlitze, Kanäle und dergleichen werden bei Abrechnung nach Flächenmaß immer übermessen. Für eine Bestimmung des Raummaßes sind Schlitze und Kanäle mit einem Einzelvolumen von über 0,1 m3 je Meter „Unterbrechungslänge“ vom jeweiligen Bauteilvolumen abzuziehen.
Bild 27: Installationsschlitze in Stahlbetonwand (Grundriss)
Raummaß:
Schlitz