Das Baustellenhandbuch AUFMASS UND MENGENERMITTLUNG. Группа авторов

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Das Baustellenhandbuch AUFMASS UND MENGENERMITTLUNG - Группа авторов Baustellenhandbücher

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Klemmprofile, beschichtete Bleche, Abdeckungen und dergleichenKanten und FasenIn Streifen verlegte Schutzschichten und SchutzlagenIn Streifen verlegte Dämm- und TrennschichtenimagesAnzahl (Stück) getrennt nach Bauart und MaßenSchutzmaßnahmenHerstellen und Schließen von AussparungenAn- und Abschlüsse, Übergänge und DurchdringungenKlebe- und Anschlussflansche, Los-/FestflanschkonstruktionenManschetten, Schellen, Klemmschienen, Klemmprofile, beschichtete Bleche und dergleichenTelleranker, Einbauteile und dergleichenMasse (kg, t) getrennt nach Bauart und MaßenHohlraumverfüllungGussasphaltAuffüllen des Untergrunds

      

Abrechnungsgrundregeln nach ATV DIN 18336, Ziffer 5 „Abrechnung“

      Die Ermittlung der abzurechnenden Leistung kann grundsätzlich nach Zeichnung oder auch nach den Ergebnissen eines örtlichen Aufmaßes erfolgen. Die Abrechnung nach Zeichnung (Nennmaße) setzt die Vorlage einer detaillierten und bemaßten Ausführungszeichnung voraus. Für die verschiedenen Bauteile und Konstruktionen sind in der ATV unter Ziffer 5.1 die zu berücksichtigenden Flächen-, Längen- und Raumbegrenzungen für die Ermittlung der Einzelmaße festgelegt.

      Abdichtungen {Abdichtungen} und zusätzliche Schichten

Die Abrechnungsmenge für Abdichtungen auf Bodenplatten, Wänden und Decken ist über die Ermittlung des Flächenmaßes vorzunehmen.

      Für die Ermittlung der Maße von Abdichtungen, Voranstrichen, Trennschichten, Sperrschichten, Dämmschichten, Dränschichten und Schutzschichten sind die Maße der behandelten Flächen und hergestellten Abdichtungen zu berücksichtigen. Bei Flächen mit begrenzenden Bauteilen, z. B. an Attiken und Wänden (Wandinnenecke), gelten die Maße bis zu den Oberflächen der begrenzenden, ungeputzten und unbekleideten Bauteile.

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      Bild 1: Wandabdichtung, verspringende Bauwerksflächen

      Für Flächen ohne begrenzende Bauteile sind die Maße der hergestellten Abdichtung in der Massenermittlung zu berücksichtigen.

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      Bild 2: Voranstrich Wandfläche bis oberer Abschluss/Deckenrand

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      Bild 3: Abdichtung auf Sauberkeitsschicht unter Bodenplatte

      Verstärkungen {Verstärkungen} an Übergängen, Anschlüssen u. a.

Für längenorientierte Bauteile oder Abdichtungsleistungen ist bei der Ermittlung des Längenmaßes die größte Bauteillänge zu berücksichtigen.

      Bei gebogenen Bauteilen wird die äußere abgewickelte Länge der Abrechnung zugrunde gelegt. Diese Regelung gilt auch für Abdichtungen oder Abdichtungsverstärkungen über Fugen, an Übergängen, Kehranschlüssen, rückläufigen Stößen, Abschlüssen, Kanten und Kehlen.

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      Bild 4: Randanschluss an einer Gebäudeinnenecke

      Fugen

      Fugen {Fugen} werden übermessen.

      Rückläufige Stöße, Kehranschlüsse {Kehranschlüsse}

      Maße von rückläufigen Stößen, z. B. bei Wannenkonstruktionen, werden sowohl in der Länge als auch in der Fläche ermittelt. Die Länge wird durch die größte Bauteillänge bestimmt. Die Fläche des Stoßes wird bei der Fläche der Wandabdichtung und zusätzlich auch bei der Fläche der Sohlenabdichtung berücksichtigt.

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      Bild 5: Kehranschluss

      S1 + S2 = Sohlenabdichtung

      W1 + W2 = Wandabdichtung

      

Übermessungsregeln nach ATV DIN 18336, Ziffer 5.3

      Bei der Ermittlung der abrechnungsfähigen Mengen sind die nachstehend aufgeführten Bauteile bzw. Konstruktionsmerkmale besonders zu beachten. Abhängig von der für die Leistung zutreffenden Abrechnungseinheit und Einzelgröße der „Unterbrechung“ sind die Maße und Mengen der genannten Bauteile der jeweiligen Einzelleistung unberücksichtigt zu lassen bzw. von der Gesamtmenge abzuziehen.

Übermessen werden:
FlächenmaßAussparungen für Öffnungen und Durchdringungen ≤ 2,5 m2 Einzelgröße
In Dämmschichten eingebaute Bohlen und Randhölzer
Fugen
LängenmaßUnterbrechungen ≤ 1,0 m Einzellänge
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      Bild 6: Rohrdurchführung

      Futterrohr 300 mm Außendurchmesser,

      Fläche: 0,07 m2 → Wandabdichtungsfläche ohne Abzug

      Es bestehen außerdem weitere Einzelregelungen.

      

Einzelregelungen

      Bohrlochtränkungen und Injektion

      Bei Abdichtung von innen nach außen werden die Innenwände, die in die abgedichteten Außenwände einbinden, übermessen. Zur Bestimmung der Fläche der hergestellten Abdichtung gilt die Regel für die Maßermittlung: Länge und Höhe des behandelten Bauteilabschnitts = Abstand der jeweils äußeren Bohrlöcher, ergänzt jeweils um das Maß eines Bohrlochabstands.

      Trocknungen

      Der Zeitraum von Trocknungen wird bestimmt durch den Startzeitpunkt mit der dem Auftraggeber angezeigten Aufstellung des Geräts und den Endzeitpunkt mit der angezeigten Abstellung des Geräts.

      First, Grat, Kehle

      Das Längenmaß für die Abdichtung von Firsten, Graten, und Kehlen wird in deren Mittelachse festgestellt.

      Flächenmaße für Abdichtungen, die an Firste, Grate und Kehlen anschließen, werden bis zu deren Mittelachse berechnet, d. h., das entsprechen Bauteil wird übermessen.

      Aussparungen

      Liegen in einer Abdichtungsfläche zusammenhängende, verschiedenartige Aussparungen, so sind deren jeweilige

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