Die Behandlung Schwerbehinderter im kirchlichen Arbeitsrecht der katholischen Kirche. Kathrin Loewe

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Die Behandlung Schwerbehinderter im kirchlichen Arbeitsrecht der katholischen Kirche - Kathrin Loewe Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht

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der katholischen Kirche

       KAPITEL IARBEITGEBERPFLICHTEN NACH DEM SGB IX IM KIRCHLICHEN BEREICH

       A.Pflichten der Arbeitgeber nach dem SGB IX im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

       I.Rechtliche Ausgangslage für die Kirche

       II.Pflichten nach §§ 80 und 81 Abs. 1 SGB IX

       1.Verzeichnis- und Prüfpflicht des Arbeitgebers nach dem SGB IX

       2.Anwendbarkeit im kirchlichen Bereich

       III.Benachteiligungsverbot bei der Einstellung nach § 81 Abs. 2 SGB IX

       1.Regelungen im SGB IX und AGG

       2.Anwendbarkeit im kirchlichen Bereich

       IV.Beschäftigungspflicht nach § 71 ff. SGB IX

       1.Regelung des SGB IX

       2.Anwendbarkeit im kirchlichen Bereich

       V.Fazit

       B.Besonderer Kündigungsschutz nach dem SGB IX

       I.Allgemeiner Kündigungsschutz im kirchlichen Bereich

       1.Kirchlicher Maßstab für die Beurteilung eines Kündigungsgrundes

       a.BVerfG vom 04.06.1985

       b.Katholische Grundordnung

       2.Rechtsprechung des EGMR

       3.Auswirkungen auf das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland

       4.Neuere staatliche Rechtsprechung

       II.Besonderer Kündigungsschutz des §§ 85ff. SGB IX im kirchlichen Bereich

       1.Verfahren im staatlichen Recht

       a.Ordentliche Kündigung

       b.Außerordentliche Kündigung

       c.Ausnahmen vom besonderen Kündigungsschutz nach § 90 SGB IX

       2.Anwendbarkeit im kirchlichen Bereich

       a.Zustimmungsvorbehalt des Integrationsamts

       b.Stellungnahme der Interessenvertretungen

       KAPITEL II KOLLEKTIVE INTERESSENVERTRETUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEHANDLUNG VON SCHWERBEHINDERTEN MITARBEITERN

       A.Mitarbeitervertretung

       I.Aufgaben

       1.Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

       2.Grundsätze für die Behandlung der Mitarbeiter

       3.Allgemeine Aufgaben und Aufgaben im Zusammenhang mit der Behandlung schwerbehinderter Menschen

       a.§ 26 Abs. 3 Nr. 3 Rahmen-MAVO

       b.§ 26 Abs. 3 Nr. 5 Rahmen-MAVO

       c.§ 28a Abs. 1 Rahmen-MAVO

       II.Rechte gegenüber dem Dienstgeber

       1.Informationsrechte der Mitarbeitervertretung

       2.Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung

       a.Mitwirkungsrechte

       b.Mitbestimmungsrechte

       III.Dienstvereinbarungen

       B.Schwerbehindertenvertretung

       I.Anwendbarkeit der SGB IX-Vorschriften zur Schwerbehindertenvertretung

       1.Entwicklungen der Rechtsprechung

       2.Rahmen-MAVO Novellierung vom 22.11.2010

       3.Fazit

       II.Bildung der Schwerbehindertenvertretung

       1.Schwerbehindertenvertretung als Betriebsverfassungsorgan

       2.Pflicht zur Bildung

       3.Wahl der Schwerbehindertenvertretung

       4.Örtliche Zusammenfassung gem. § 94 Abs. 1 S. 4 SGB IX

       5.Gemeinsame Schwerbehindertenvertretung

       III.Persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung

       1.Ehrenamt

       2.Verbot der Behinderung, Begünstigung oder Benachteiligung

       a.Behinderungsverbot

       b.Benachteiligungsverbot

       c.Begünstigungsverbot

       3.Kündigungsschutz

       4.Versetzungsschutz

      

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