Substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland. Johannes Hempel
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III. Die eine Kirche, das eine Recht und der Rechtszwang
2. Die Einheit des Kirchenrechts und der Zwang
a) Die Struktur des Kirchenrechts
b) Die Besonderheit des Kirchenrechts und der Rechtszwang
c) Substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht und christliches Selbstverständnis
Die Erforderlichkeit eines substantiellen Rechtsschutzes im Mitarbeitervertretungsrecht
A. Das Rechtsstaatsprinzip und substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht
I. Rechtsstaatlichkeit und substantieller Rechtsschutz
II. Kirchengerichte (Schiedsstellen, Schlichtungsstellen) und das Rechtstaatsprinzip
III. Rechtsstaatsprinzip und zwangsweise Rechtsdurchsetzung im Mitarbeitervertretungsrecht
B. Die Richtlinie 2002/14/EG und substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht
I. Das MVG.EKD und die Anforderungen der RL 2002/14/EG
1. Grundsätze und Ziele der Richtlinie
2. Die Umsetzung der RL 2002 /14/EG
I. Anwendung staatlichen kollektiven Arbeitsrechts statt Vollstreckung
1. Die Entscheidung der Schiedsstelle DW Hannover v. 3.12.1996 – 3 VR MVO 67/95
2. Stellungnahme zu der Entscheidung
a) Der „mitarbeitervertretungsgesetzliche“ Lösungsansatz
b) Der „vereinsrechtliche“ Lösungsansatz
c) Der „zivilprozessuale“ Lösungsansatz
d) Der „arbeitsgerichtliche“ Lösungsansatz
e) Der Lösungsansatz „Rechts- und Amtshilfe“
f) Der Lösungsansatz „materiell-rechtliches Erkenntnisverfahren“
2. Zusammenfassung und Ausblick
I. Die Vollziehung in der kirchenrechtswissenschaftlichen Literatur
II. Der einstweilige Rechtsschutz in der kirchengerichtlichen Rechtsprechung
III. Zusammenfassung und Ausblick
Staatliche Justizgewähr und substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht