Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten. Группа авторов

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StGB Strafgesetzbuch (Deutschland) von 1871 StGra Studia Gratiana Stintzing-Landsberg: GdtRW R. v. Stintzing: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, 1. Abt. 1880, 2. Abt. 1884, 3. Abt. von E. Landsberg: 1. Halbband 1898, 2. Halbband 1910 StL Staatslexikon der Görres-Gesellschaft, 71985ff. Stolleis: Gesch. M. Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, I 1988, II 1992, III 1999, IV 2012 TRE Theologische Realenzyklopädie TRG Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis unv. unverändert(er) Wesenberg: PRG G. Wesenberg: Neuere deutsche Privatrechtsgeschichte im Rahmen der europäischen Rechtsentwicklung, 41985 bearbeitet von G. Wesener WGGB Bürgerliches Gesetzbuch für Westgalizien von 1797 Wieacker: PRG F. Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 21967 Wolf: Rechtsdenker Erik Wolf: Große Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte, 41963 ZEuP Zeitschrift für europäisches Privatrecht ZevKR Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch von 1907 ZGE Zeitschrift für geistiges Eigentum ZhF Zeitschrift für historische Forschung ZHR Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht ZNR Zeitschrift für neuere Rechtsgeschichte ZRG Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, GA = Germanistische Abteilung KA = Kanonistische Abteilung RA = Romanistische Abteilung ZStrW Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft ZStW Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft ZZP Zeitschrift für Zivilprozeß

       [Zum Inhalt]

      |1|Einleitung

      I. Von der Rezeption bis zum Ausgang der Aufklärung

      Das Recht ist so alt wie die menschlichen Gemeinschaften. Viel weniger weit zurück reichen unsere Möglichkeiten, das Wirken einzelner Persönlichkeiten im Dienste des Rechts, wie es dieses Buch für Deutschland im europäischen Kontext darstellen will, quellenmäßig einzufangen.

      Das mittelalterliche Recht, seiner Natur nach ungeschriebenes, mündlich überliefertes Gewohnheitsrecht, allenfalls einmal in Statuten für einen örtlich und sachlich eng begrenzten Bereich festgelegt oder in Privilegien, d.h. subjektiven Vorrechten für Einzelpersonen oder Korporationen, sich niederschlagend, bot schon seiner Art nach kaum einen Ansatz zu schöpferischer Gestaltung. Erst als mit den Rechtsspiegeln die Brücke zum geschriebenen Recht geschlagen wird, vermag sich in diesen noch privaten Rechtsaufzeichnungen das Ingenium ihrer Autoren niederzuschlagen und Einfluß auf die Rechtsentwicklung zu gewinnen. Solche Aufzeichnungen des jeweiligen Landesrechts entstehen im 12. und 13. Jahrhundert an vielen Stellen in Europa. In Deutschland fixiert → Eike von RepgowEike von Repgow (zw. 1180 u. 1190 – nach 1232) im „Sachsenspiegel“ das Land- und Lehnrecht, in England stellen → GlanvilleGlanville, Ranulf de (1120/30–1190) und → BractonBracton, Henry de (1200/1210–1268) das „common law“ dar. Bahnbrechend für das kanonische Recht wird die Sammlung und Systematisierung der kirchlichen Rechtsquellen durch → GratianGratian (Ende 11. Jh. – um 1150).

      Darüber hinaus schaffen die Wiederentdeckung der Digesten im 11. Jahrhundert und ein verändertes politisches und kulturelles Klima die Voraussetzungen für eine gemeineuropäische Rechtswissenschaft. Kurz nach 1100 beginnt in Bologna → IrneriusIrnerius (vor 1100–1125) mit Vorlesungen über die Digesten, das Kernstück des justinianischen „corpus iuris“. Einen Höhepunkt erreicht die von ihm begründete Schule der „Glossatoren“, die ihre Aufgabe darin sah, das römische Recht durch Worterklärungen, Verweise, Auflösung von Widersprüchen usw. glossierend zu erschließen, in → AzoAzo (vor 1190–1220), ihren Abschluß findet sie in der „Glossa ordinaria“ des → AccursiusAccursius (um 1185–1263). Auf dieser Grundlage wirkten die italienischen und mehr und mehr auch die französischen Juristen des 14. und 15. Jahrhunderts – früher als „Postglossatoren“, heute meistens (im Hinblick auf die von ihnen bevorzugte Literaturgattung) als „Kommentatoren“ bezeichnet – auch zunehmend auf die Praxis ein. Ihre bedeutendsten Vertreter sind → BartolusBartolus de Saxoferrato (1313/14–1357) und → BaldusBaldus de Ubaldis (1319/27–1400).

      |2|Die Rezeption, die Aufnahme des römisch-kanonischen Rechts, die, im 12. Jahrhundert beginnend, im 15. Jahrhundert ihren Höhepunkt erreichte, ermöglichte und erzwang dann auch in Deutschland eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Recht. An den seit dem 14. Jahrhundert (zuerst in Prag 1348) auch auf deutschem Reichsboden entstehenden Universitäten konnte zunächst kanonisches, seit dem 15. Jahrhundert auch römisches Recht studiert werden (in Köln seit 1388). Das einheimische Recht fand an diesen Universitäten noch keine Pflegestatt, und so ging die Bewältigung der Probleme, die sich aus dem oft unvereinbaren Nebeneinander der beiden Rechtsmassen des rezipierten und des einheimischen Rechts sowie aus der fehlenden juristischen Bildung des Rechtspflegepersonals für die Rechtspraxis ergaben, von anderer Seite aus.

      Im 15. und 16. Jh. entsteht in Deutschland ein reiches populärwissenschaftliches Schrifttum. Es will die in der Rechtspflege tätigen Laien über das rezipierte Recht belehren und muß sich zu diesem Zweck der deutschen Sprache bedienen, → Sebastian BrantsBrant, Sebastian (1457–1521) Ausgabe des „Klagspiegels“ und → Ulrich TenglersTengler, Ulrich (um 1447 – um 1522) „Laienspiegel“ gelten als bedeutendste dieser Laienunterweisungen, die übrigens auch den Beitrag der Erfindung des Buchdrucks zur Förderung der juristischen Bildung unterstreichen.

      Noch intensiver sind die legislatorischen Bemühungen, rezipiertes und einheimisches deutsches Recht zu harmonisieren. Die zunächst in bedeutenderen Städten und mehreren Territorien entstehenden Stadt- und Landrechtsreformationen zeigen sich zwar dem hergebrachten, einheimischen oder rezipierten Recht noch durchaus verpflichtet, erweisen sich aber zugleich wegen der Notwendigkeit des Ausgleichs der heterogenen Rechtsmassen als Mittel rechtlicher Gestaltung. Sie geben so dem schöpferischen Wirken bedeutender Juristenpersönlichkeiten Raum, unter denen der Freiburger → Ulrich ZasiusZasius, Ulrich (1461–1535),

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