Strafrecht Allgemeiner Teil II. Sabine Tofahrn
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IV.Kausalität und objektive Zurechnung
V.Die Voraussetzungen des § 13
a)Beschützer- oder Obhutsgarant
aa)Garantenstellung aus enger persönlicher Verbundenheit
bb)Garantenstellung aus anderen Lebens- oder Gefahrengemeinschaften
cc)Garantenstellung aus Vertrag
dd)Garantenstellung aus der freiwilligen Übernahme von Schutz- und Beistandspflichten
ee)Garantenstellung aus der Stellung als Amtsträger
aa)Garantenstellung aus einem schadensnahen Vorverhalten, sog. Ingerenz
bb)Garantenstellung aus Verkehrssicherungspflichten
cc)Garantenstellung aus dem In-Verkehr-Bringen von Produkten
dd)Garantenstellung aus der Pflicht zur Beaufsichtigung Dritter
ee)Garantenstellung aus der Herrschaft über eine Räumlichkeit
4. Teil Täterschaft und Teilnahme
B.Abgrenzung der Täterschaft von der Teilnahme
I.Materiell-objektive Theorie oder Tatherrschaftslehre