Strafrecht Allgemeiner Teil II. Sabine Tofahrn
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2.Tätigkeit nur im Vorbereitungsstadium
V.Versuch und Rücktritt
II.Der „Normalfall“ der mittelbaren Täterschaft
1.Der Vordermann handelt objektiv nicht oder nicht voll tatbestandsmäßig
2.Der Vordermann handelt subjektiv nicht tatbestandsmäßig
3.Der Vordermann handelt gerechtfertigt
4.Der Vordermann unterliegt einem durch den Hintermann initiierten Erlaubnistatbestandsirrtum
5.Der Vordermann ist nicht schuldfähig
6.Der Vordermann handelt entschuldigt
7.Der Vordermann befindet sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum
1.Absichtslos doloses und qualifikationslos doloses Werkzeug
a)Die Tatausführung erfolgt unter Ausnutzung eines gut organisierten Machtapparates (sog. „Schreibtischtäter“)
b)Der Hintermann ruft beim Vordermann einen Irrtum hervor, der sich auf die Strafbarkeit des Vordermannes nicht auswirkt
IV.Mittelbare Täterschaft durch Unterlassen
1.Error in persona des Vordermannes
2.Der Hintermann glaubt, er sei Anstifter während er tatsächlich mittelbarer Täter ist
3.Der Hintermann glaubt, er sei mittelbarer Täter, wohingegen der Vordermann jedoch vorsätzlich und rechtswidrig handelt
II.Gemeinsamkeiten von Anstiftung und Beihilfe