Handbuch des Strafrechts. Dennis Bock

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Handbuch des Strafrechts - Dennis  Bock

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der lediglich von der Täuschung, nicht aber von der Nötigung Kenntnis hat. Idealkonkurrenz kann hingegen dann vorliegen, wenn die Täuschung nicht nur zur Verstärkung der Drohung eingesetzt wird bzw. der Täter nicht nur über das in Aussicht gestellte Übel und seine darauf gerichteten Einflussmöglichkeiten täuscht, sondern wenn die Täuschung Tatsachen betrifft, die mit dem in Aussicht gestellten Übel nicht zusammenhängen.[312]

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      Nach § 256 Abs. 1 StGB kann sowohl in den Fällen der einfachen als auch der räuberischen Erpressung vom Gericht Führungsaufsicht nach § 68 Abs. 1 StGB angeordnet werden.

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IV. Die räuberische Erpressung, § 255 StGB

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