Verteidigung in der Hauptverhandlung. Klaus Malek

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Verteidigung in der Hauptverhandlung - Klaus Malek Praxis der Strafverteidigung

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StV 1995, 620; BGH NStZ 2009, 404: Meyer-Goßner/Schmitt § 270 Rn. 20.

      Teil 3 Beginn der HauptverhandlungVIII. Zuständigkeitsrügen › 3. Rüge der örtlichen Zuständigkeit

      88

      89

      Muster 3 Rüge der örtlichen Zuständigkeit

      An das

      Landgericht

      …

      In der Strafsache

      gegen …

      rüge ich die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts X.

      Mein Mandant ist angeklagt, seine Verlobte in H. durch Beibringung von Gift ermordet zu haben. Er wurde festgenommen, als er das Haus der Getöteten verließ. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch nicht am Tat- und Ergreifungsort Anklage erhoben, sondern am Ort seiner Inhaftierung. Der Aufenthalt in der Untersuchungshaftanstalt B. begründet jedoch weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt eines Angeklagten.

      Ich beantrage daher, das Verfahren durch Urteil gemäß § 260 Abs. 3 StPO einzustellen und den Haftbefehl gegen meinen Mandanten aufzuheben.

      90

      Anmerkungen

       [1]

      H.M.; z.B. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16 m.w.N.

       [2]

      Meyer-Goßner/Schmitt § 9 Rn. 1; a.A. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16; Heghmanns StV 2000, 279.

       [3]

      BGH NStZ-RR 2007, 114.

       [4]

      BGH NStZ-RR 2007, 114.

       [5]

      BGH NStZ 1984, 128.

       [6]

      BGH StV 2000, 347, 348.

       [7]

      BGHSt 23, 82.

       [8]

      OLG Hamm wistra 2006, 37; Meyer-Goßner/Schmitt § 328 Rn. 6; SK-Frisch § 328 Rn. 18; a.A. KMR-Brunner § 328 Rn. 24.

       [9]

      BGHSt 11, 131.

      Teil 3 Beginn der HauptverhandlungVIII. Zuständigkeitsrügen › 4. Rüge der funktionellen Zuständigkeit

      91

      Auch die funktionelle Zuständigkeit prüft das Gericht bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens von Amts wegen, danach nur noch auf Einwand des Angeklagten. Zum spätest möglichen Zeitpunkt gilt das bei der Rüge der örtlichen Zuständigkeit Gesagte. Hält das Gericht die rechtzeitig geltend gemachte Rüge für begründet, verweist es die Sache durch Beschluss gemäß § 270 Abs. 1 S. 1, 2 an das zuständige Gericht.

      92

      Muster 4 Rüge der funktionellen Zuständigkeit

      An das

      Landgericht

      …

      In der

      Strafsache gegen …

      rüge ich namens und in Vollmacht des Angeklagten die funktionelle Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer und beantrage gemäß § 270 Abs. 1 S. 2 StPO die Verweisung an die zuständige Wirtschaftsstrafkammer.

      Die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer ergibt sich aus § 74c Abs. 1 Nr. 6 GVG. Auch wenn dem Angeklagten im vorliegenden Fall lediglich ein fortgesetzter Betrug in Tateinheit

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