Die Rechte des Verletzten im Strafprozess. Klaus Schroth
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![Die Rechte des Verletzten im Strafprozess - Klaus Schroth Die Rechte des Verletzten im Strafprozess - Klaus Schroth Praxis der Strafverteidigung](/cover_pre1171365.jpg)
XI.Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs vom 26.6.2013
XII.Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren vom 21.12.2015
Teil 2 Verletzter – Opfer – Anwalt des Verletzten
II.Situation des Verletzten nach der Straftat
III.Verletztenanwalt – Strafverteidiger – Fachanwalt
IV.Mandatsübernahme – Aufklärung der Mandantschaft – Glaubhaftigkeitsgutachten
V.Betreuung der Mandanten – Hilfsorganisationen
VI.Verhalten des Verletzten während der Hauptverhandlung
VIII.Kosten – Rechtsanwaltsvergütung
Teil 3 Die Einleitung des Strafverfahrens
I.Erster Kontakt mit dem Mandanten – Feststellung der Verletzteneigenschaft – Ziel der Beauftragung
II.Zivilrechtliche Ansprüche – Adhäsionsverfahren
III.Straftat – Legalitätsprinzip/Opportunitätsprinzip
IV.Anwaltseinschaltung – Vertretungsanzeige
V.Strafverfolgung im Ausland – Datenübermittlung an EU-Mitgliedsstaaten
VI.Beweissicherung – Eigene Ermittlungen – Fristen
VII.Kosten und Kostenschutz – Rechtsanwaltsvergütung
Teil 4 Die Pflichten und Rechte des Zeugen, insbesondere des Verletztenzeugen – Der anwaltliche Zeugenbeistand
I.Allgemeines und Zeugenpflichten
3.Die Beiordnung eines Zeugenbeistands gem. § 68b Abs. 2 StPO