Die Rechte des Verletzten im Strafprozess. Klaus Schroth
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![Die Rechte des Verletzten im Strafprozess - Klaus Schroth Die Rechte des Verletzten im Strafprozess - Klaus Schroth Praxis der Strafverteidigung](/cover_pre1171365.jpg)
2.Recht auf Mitteilung des Vernehmungstermins
4.Anwaltliche Vorbereitung der Zeugenvernehmung
IV.Die Rechte des Zeugen bei Vernehmungen
3.Geheimhaltung des Wohnortes bzw. der Identität des Zeugen
4.Ausschluss der Öffentlichkeit
6.Einsatz von Videotechnik
b)Einsatz von Videotechnik in Vernehmungen außerhalb der Hauptverhandlung
c)Einsatz von Videotechnik in der Hauptverhandlung
d)Vorführung einer Videovernehmung in der Hauptverhandlung
e)Praktische und aussagepsychologische Aspekte des Einsatzes von Videotechnik
V.Anwaltliche Aufgaben während der Zeugenvernehmung
2.Kritische Situationen bei Berufung auf ein Auskunftsverweigerungsrecht
3.Vortrag im Zusammenhang gem. § 69 Abs. 1 S. 1 StPO
4.Rüge bloßstellender Fragen gem. § 68a StPO
5.Rüge von ungeeigneten Fragen gem. § 241 Abs. 2 StPO
6.Befragung von jugendlichen Zeugen durch den Vorsitzenden gem. § 241a StPO
7.Protokollierung der Zeugenaussage gem. § 273 Abs. 3 StPO
8.Verhinderung von Missverständnissen und Aussagefehlern
VI.Die Rechte bei körperlichen Untersuchungen
VII.Kosten und Rechtsanwaltsvergütung
Teil 5 Die allgemeinen Rechte des Verletzten gem. §§ 406d – 406l StPO
I.Übersicht: Rechte des Verletzten
IV.Nicht nebenklageberechtigte Verletzte