Die Rechte des Verletzten im Strafprozess. Klaus Schroth
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![Die Rechte des Verletzten im Strafprozess - Klaus Schroth Die Rechte des Verletzten im Strafprozess - Klaus Schroth Praxis der Strafverteidigung](/cover_pre1171365.jpg)
1.Vorbereitung der Entscheidung
c)Ermittlungen des Gerichts, § 173 Abs. 3 StPO
2.Gerichtsbeschluss
a)Verwerfung des Klageerzwingungsantrags als unzulässig
b)Verwerfung des Klageerzwingungsantrags als unbegründet
3.Rücknahme des Klageerzwingungsantrags
4.Erledigung des Klageerzwingungsantrags
IX.Wiederholung des Klageerzwingungsverfahrens
I.Übersicht: Rechte des Nebenklägers
1.Die Entwicklung des Nebenklagerechts
2.Begriff und Funktion der Nebenklage
III.Grundlagen der Nebenklagevertretung durch einen Rechtsanwalt
IV.Anwendungsbereich der Nebenklage
2.Verfahren gegen Jugendliche bzw. Heranwachsende
1.Nebenklageberechtigter Personenkreis nach § 395 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 StPO
a)Durch rechtswidrige Tat Verletzte, § 395 Abs. 1 und Abs. 3 StPO
b)Antragssteller im Klageerzwingungsverfahren, § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO
c)Nebenklageberechtigung der Angehörigen, § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO
2.Durch eine andere rechtswidrige Tat Verletzte, § 395 Abs. 3 StPO