Bankrott und strafrechtliche Organhaftung. Jörg Habetha

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Bankrott und strafrechtliche Organhaftung - Jörg Habetha Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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beinhaltet die entgeltliche Übertragung eines befristeten Kapitalnutzungsrechts.[196] Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den vereinbarten Zins zu zahlen und das Darlehen bei Fälligkeit zurückzuerstatten (§ 488 Abs. 1 S. 2 BGB).[197] Die Verpflichtung zur Überlassung des Kapitals[198] einerseits sowie die Pflicht, das Darlehen abzunehmen und den vereinbarten Zins zu zahlen andererseits, stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis. Die Rückerstattungspflicht ist dagegen nicht Bestandteil des Synallagmas, dennoch vertragliche Hauptpflicht.[199] Sie wird bereits bei Abschluss des Darlehensvertrags als künftige Forderung begründet.[200]

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