Bankrott und strafrechtliche Organhaftung. Jörg Habetha
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![Bankrott und strafrechtliche Organhaftung - Jörg Habetha Bankrott und strafrechtliche Organhaftung - Jörg Habetha Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht](/cover_pre1171367.jpg)
4.Zwischenergebnis: Bankmitarbeiter als grundsätzlich taugliche Täter von Bankrottdelikten
Teil 5 Darlehensrückführung in der Krise des Bankkunden, gegebenenfalls durch Verwertung von Kreditsicherheiten – ordnungsgemäßes Wirtschaften oder Bankrotthandlung
A.Systematik der Bankrotthandlungen
B.Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft
I.Einordnung in die Systematik der Bankrotthandlungen
II.Funktion des Kriteriums – Abgrenzung der Risikosphären in der Krise und objektive Zurechnung
III.Maßstab ordnungsgemäßer Wirtschaft
3.Erlaubte (unternehmerische) Gefahrerhöhung in der Krise
b)Erlaubte ökonomische Gefahrerhöhung
aa)Massereduzierende Maßnahmen „auf das Geratewohl“
bb)Maßstab der Vermögensbetreuungspflicht (§ 266 Abs. 1 StGB)
cc)Handelsrechtlicher Maßstab des „ordentlichen Kaufmanns“
dd)Am Normzweck orientierte Risikoabwägung
C.Maßnahmen zur Darlehensrückführung in der Krise – Bankrotthandlung, Gläubigerbegünstigung oder legitimes Interesse der Bank
I.Beiseiteschaffen von Vermögensbestandteilen
2.Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft
a)Darlehensrückführung nach Fälligkeit
b)Darlehensrückführung vor Fälligkeit
c)Rückführung eigenkapitalersetzender Darlehen
aa)Rechtslage und Übergangsrecht nach Inkrafttreten des MoMiG
bb)Folgen für die Strafbarkeit
a)Aussonderungsfähige Vermögensbestandteile
b)Absonderungsfähige Vermögensbestandteile