Bankrott und strafrechtliche Organhaftung. Jörg Habetha

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Bankrott und strafrechtliche Organhaftung - Jörg Habetha Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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href="#ulink_8b93db25-2056-50ed-869c-72e3eed075ba">Vortäuschen von Rechten der Bank

       2.Anerkennen erdichteter Rechte der Bank

       E.Unterlassene oder mangelhafte Buchführung, Beiseiteschaffen oder Vernichten von Handelsbüchern sowie Bilanzdelikte – § 283 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 StGB

       I.Unterlassene oder mangelhafte Buchführung – § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB

       II.Beiseiteschaffen, Verheimlichen, Zerstören oder Beschädigen von Handelsbüchern oder sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen – § 283 Abs. 1 Nr. 6 StGB

       III.Bilanzdelikte – § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB

       IV.Strafrechtliche Risiken der Bankverantwortlichen

       F.Verringerung, Verheimlichen und Verschleiern des Vermögensbestands in sonstiger Weise – § 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB

       I.Massereduzierende Bankrotthandlungen gem. § 283 Abs. 1 Nr. 8 Var. 1 StGB

       1.Schleuderverkauf eigener (nicht kreditierter) Vermögensbestandteile

       2.Unwirtschaftliche Verpflichtungsgeschäfte

       a)Vermögensverringerung durch defizitäre Austauschverträge

       b)Unwirtschaftliche Verbindlichkeiten

       3.Verlagerung der Geschäftstätigkeit

       II.Informationsbezogene Bankrotthandlungen gem. § 283 Abs. 1 Nr. 8 Var. 2 und 3 StGB

       1.Täuschung über die faktisch ausgeübte Geschäftsführung

       2.Kapitalbeschaffung durch unzutreffende oder irreführende Angaben

       G.Zusammenfassung

       Teil 7 Der wirtschaftliche Zusammenbruch des Bankkunden als objektive Bedingung der Strafbarkeit

       A.Objektive Bedingung der Strafbarkeit

       I.Zur Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip

       II.Voraussetzungen der Merkmale des § 283 Abs. 6 StGB

       III.Dysfunktionalität im Fall drohender Zahlungsunfähigkeit

       IV.Verhältnis zu den Krisenmerkmalen des § 283 Abs. 1 StGB

       B.Wirtschaftliche Folgen von Bankrotthandlungen

       I.Bankrott als abstraktes Gefährdungsdelikt

       II.Eignung von Bankrotthandlungen zur Vertiefung der Krise

       1.Bestandsbezogene Bankrotthandlungen

       2.Buchführungs- und Bilanzierungsdelikte

       3.Zu den übrigen informationsbezogenen Bankrotthandlungen

       4.Konsequenzen für den Zusammenhang zwischen Bankrotthandlung und § 283 Abs. 6 StGB

       C.Funktion der objektiven Bedingung der

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