Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen. Matthias Jahn

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Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - Matthias Jahn Praxis der Strafverteidigung

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      Die Verfassungsbeschwerde

      in Strafsachen

      von

       Dr. Matthias Jahn

      o. Professor an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. und

      Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

       Dr. Christoph Krehl

      Richter am Bundesgerichtshof und

      Honorarprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt a.M.

       Dr. Markus Löffelmann

      Richter am Landgericht München I und

      Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl

       Dr. Georg-Friedrich Güntge

      Leitender Oberstaatsanwalt in Schleswig und

      Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

      2., neu bearbeitete Auflage

       www.cfmueller.de

      Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen › Herausgeber

Praxis der Strafverteidigung Band 35
Begründet von
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008)
Herausgegeben von
Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin
Schriftleitung
Rechtsanwalt (RAK München und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien

      Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen › Autoren

      Dr. Matthias Jahn ist o. Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie sowie Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS) der Goethe-Universität Frankfurt a.M. und im zweiten Hauptamt Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

      Kontakt: [email protected]

      Dr. Christoph Krehl ist Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt a.M.

      Kontakt: [email protected]

      Dr. Markus Löffelmann ist Richter am Landgericht München I und Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl.

      Kontakt: Landgericht München I, Prielmayerstraße 7, 80097 München

      Dr. Georg-Friedrich Güntge ist Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig und Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

      Kontakt: [email protected]

      Impressum

      Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

      Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

      ISBN 978-3-8114-4044-9

      E-Mail: [email protected]

      Telefon: +49 89 2183 7923

      Telefax: +49 89 2183 7620

       www.cfmueller.de

      © 2017 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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      Vorwort der Herausgeber

      Die Präsentation der Erstauflage der „Verfassungsbeschwerde in Strafsachen“ im Jahre 2011 als „Pionierleistung“ war keine Übertreibung. Bis heute gibt es keine vergleichbare Darstellung der Materie.

      Das dürfte seinen Grund nicht zuletzt in der vorzüglichen Bearbeitung eines für den Strafjuristen üblicherweise nur schwer zu fassenden und von Verfassungsjuristen bestenfalls am Rande behandelten Rechtsgebiets haben. Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen, ist ein – im wahrsten Sinne – außerordentlicher Rechtsbehelf. Dieser Umstand sollte freilich den Praktiker des Strafrechts nicht von der regelmäßigen Benutzung des Buches abhalten, sondern – im Gegenteil – dazu ermuntern; denn unverändert gilt, was wir bereits im Vorwort zur Erstauflage hervorgehoben haben: In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist das Verfassungsrecht so gegenwärtig bzw. sollte es sein wie im Strafprozessrecht. Stehen doch dort wie kaum sonst die Freiheitsrechte des Einzelnen mit den Interessen der Gemeinschaft in einem Spannungsverhältnis, das immer wieder neu austariert sein will. Das Normengefüge der StPO selbst ist nicht so ausgefeilt und kann es nicht sein, dass nicht der ständige Blick auf das Verfassungsrecht selbst und auf die daraus resultierenden Anforderungen an ein rechtsstaatliches Strafverfahren Not täte. Jeder Strafrechtsfall ist ein potentieller Verfassungsrechtsfall.

      Zu diesem verfassungsrechtlichen Blick verhilft die vorliegende Monographie in hervorragender Weise. Sie reflektiert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Obergerichte zu allen grundrechtsrelevanten

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