Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen. Matthias Jahn

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Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - Matthias Jahn Praxis der Strafverteidigung

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href="#ulink_bba2a60d-4fbf-594f-9adc-5da264103aec">a)Entscheidungen des BVerfG als Beschwerdegegenstand?

       b)Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte

       2.Gegen welche Teile gerichtlicher Entscheidungen?

       3.Ab wann und bis zu welchem Zeitpunkt sind gerichtliche Entscheidungen tauglicher Beschwerdegegenstand?

       a)Zwischenentscheidungen

       aa)Richterliche Maßnahmen im Vorverfahren

       (1)Haftbefehl

       (2)Strafbefehl

       (3)Sonstige Maßnahmen im Vorverfahren

       bb)Maßnahmen vor, im und in Zusammenhang mit dem Hauptverfahren

       (1)Geschäftsverteilungsplan

       (2)Gerichtsstandbestimmung

       (3)Eröffnungsbeschluss

       (4)Verfahrensverbindung

       (5)Ladung zum Termin

       (6)Richterablehnung

       (7)Versagung der Akteneinsicht

       (8)Ablehnung einer Zeugenladung

       (9)Verteidigerbestellung und Abberufung des Verteidigers

       (10)Sonstige Maßnahmen im Hauptverfahren einschließlich Sitzungspolizei

       (11)Verfahrenseinstellungen

       (12)Zurückverweisung nach erfolgreicher Revision

       b)Klageerzwingungsverfahren

       c)„Rückfallposition“ Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung des Strafurteils?

       C.Die Beschwerdebefugnis

       I.Allgemeine Bedeutung

       II.Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten

       1.Enumerationsprinzip

       2.Irrelevante Normenkomplexe

       3.Sonderproblem EMRK-Verstöße und Verstöße gegen sonstiges Europa- und Völkerrecht

       4.„Spezifisches Verfassungsrecht“ und erweiterte Prüfungskompetenzen im Einzelfall

       III.Betroffenheit und Beschwer

       1.Selbstbetroffenheit

       a)Selbstbetroffenheit des Rechtsanwalts

       b)Eltern und Erziehungsberechtigte eines nach Jugendstrafrecht Verurteilten

       c)Familienangehörige bei Ausweisung

       d)

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