Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen. Matthias Jahn
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b)Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte
2.Gegen welche Teile gerichtlicher Entscheidungen?
3.Ab wann und bis zu welchem Zeitpunkt sind gerichtliche Entscheidungen tauglicher Beschwerdegegenstand?
aa)Richterliche Maßnahmen im Vorverfahren
(3)Sonstige Maßnahmen im Vorverfahren
bb)Maßnahmen vor, im und in Zusammenhang mit dem Hauptverfahren
(7)Versagung der Akteneinsicht
(8)Ablehnung einer Zeugenladung
(9)Verteidigerbestellung und Abberufung des Verteidigers
(10)Sonstige Maßnahmen im Hauptverfahren einschließlich Sitzungspolizei
(12)Zurückverweisung nach erfolgreicher Revision
c)„Rückfallposition“ Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung des Strafurteils?
II.Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten
3.Sonderproblem EMRK-Verstöße und Verstöße gegen sonstiges Europa- und Völkerrecht
4.„Spezifisches Verfassungsrecht“ und erweiterte Prüfungskompetenzen im Einzelfall
III.Betroffenheit und Beschwer
a)Selbstbetroffenheit des Rechtsanwalts
b)Eltern und Erziehungsberechtigte eines nach Jugendstrafrecht Verurteilten