Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen. Matthias Jahn

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - Matthias Jahn страница 6

Автор:
Жанр:
Издательство:
Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - Matthias Jahn Praxis der Strafverteidigung

Скачать книгу

rel="nofollow" href="#ulink_c67354f0-36e0-52c3-834c-04758f13a691">Selbstbetroffenheit Dritter durch Nennung in den Entscheidungsgründen eines strafgerichtlichen Urteils?

       2.Gegenwärtige Betroffenheit

       3.Unmittelbare Betroffenheit

       D.Erschöpfung des Rechtsweges und Subsidiarität

       I.Praktische Bedeutung für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

       II.Rechtswegerschöpfung

       1.Begriff und Arten des Rechtsweges im engeren Sinne

       a)Positivrechtlich geregelte Rechtsbehelfe

       aa)Vorverfahren, insbesondere Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 98 Abs. 2 S. 2 StPO [analog])

       bb)Hauptverfahren

       cc)Klageerzwingungsverfahren

       dd)Strafvollzugs- und Untersuchungshaftrecht, insbes. Untätigkeitsbeschwerde und Verzögerungsrüge

       ee)Justizverwaltungsakte (§§ 23 ff. EGGVG)

       b)Außerordentliche Rechtsbehelfe, insbesondere Gegenvorstellung und Anhörungsrüge

       aa)Der Hintergrund: Die Rechtsprechung bis zum 31.12.2004

       bb)Plenumsentscheidung und Anhörungsrügengesetz

       c)Die Anhörungsrüge im Strafverfahren

       aa)Notwendigkeit der Erhebung von Gehörsrügen im strafgerichtlichen Ausgangsverfahren

       bb)Verfahren und inhaltliche Anforderungen an die Anhörungsrüge

       cc)Praktische Konsequenzen aus dem unklaren inhaltlichen Einzugsbereich der Anhörungsrüge

       d)Nichteröffnung eines Rechtsweges

       e)Tatsächliche Erschöpfung des Rechtsweges

       aa)Grundsätze

       bb)Besonderheiten im strafprozessualen Revisionsverfahren

       (1)Rückverweisende Revisionsurteile

       (2)Sprungrevision und tatsächliche Feststellungen

       f)Einlegung offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelfe

       aa)Was heißt „offensichtlich unzulässig“? – Die „90-Zwei-93-Eins-Falle“

       bb)(Nur) Zweifelhafte Zulässigkeit des Rechtsbehelfs

       cc)„Parken im Allgemeinen Register“

       g)Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung

       h)Vorabentscheidung (§ 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG)

       aa)Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung

       bb)Schwerer, unabwendbarer Nachteil

       III.Subsidiarität

       1.Formelle Subsidiarität

      

Скачать книгу