Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen. Matthias Jahn
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b)Verfassungsbeschwerde im gerichtlichen Eilverfahren
c)Kasuistik zur Ausübung von strafprozessualen Frage-, Antrags-, Beanstandungs-, Äußerungs- und Ablehnungsrechten in der Instanz
a)Vorbringen zu den entscheidungserheblichen Tatsachen vor den Strafgerichten
b)Rüge-„Tiefe“ materieller Verfassungswidrigkeit im Ausgangsverfahren
aa)Der Hintergrund: Unklare Rechtsprechung des BVerfG bis zum Jahr 2004
bb)„Neuzeit“ seit dem Beschluss des BVerfG vom 9.11.2004
(1)Verletzung von Verfahrensgrundrechten
(2)Verfassungsrechtlich gebundener Rechtsmittelzulassungsantrag
(3)„Generalklausel“: Erfordernis verfassungsrechtlich determinierten Vortrags
1.Fristbeginn und Rechtswegerschöpfung
2.Fristbeginn ab Zustellung, Mitteilung, Verkündung oder sonstiger Bekanntgabe
a)Zustellung und Mehrfachzustellung
c)Unterbrechung der Frist durch Antrag auf Entscheidungserteilung
d)Fristbeginn bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen
e)Fristbeginn für nicht am Verfahren beteiligte Dritte
f)Fristbeginn bei Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze
4.Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
b)Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung
bb)Begründung der Tatsachen und Glaubhaftmachung
F.Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
II.Prozessuale Überholung im Instanzenzug
III.Erledigung bei tiefgreifendem Grundrechtseingriff