Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1. Reinhart Maurach

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Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1 - Reinhart Maurach C.F. Müller Lehr- und Handbuch

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id="ulink_dc22bef2-6f0b-50a5-b565-bd62b6fd5e86">§ 221 unterscheidet zwischen dem Versetzen in eine hilflose Lage (Abs. 1 Nr. 1) und dem Im-Stich-Lassen in einer hilflosen Lage (Abs. 1 Nr. 2). Im ersten Fall führt der Täter also die hilflose Lage herbei, im zweiten liegt sie bereits vor. Der Kernbegriff ist also die hilflose Lage. Dass sich die hilflose Lage selbst bereits durch eine konkrete Gefährdung auszeichent, ist wegen des konkreten Gefährdungserfordernisses (u. Rn. 13) nicht mehr erforderlich. Lediglich zur Wahrung der Zweigliedrigkeit des § 221 StGB (s.o. Rn. 2) ist für sie ein gewisses Maß an weitergehenden Voraussetzungen erforderlich. Eine hilflose Lage liegt danach vor, wenn das Opfer sich wegen physischer oder psychischer Mängel oder mangels der erforderlichen Hilfspersonen oder -mittel nicht mehr gegen mögliche Gefahren für Leben oder Leib zur Wehr setzen könnte[3]. Eine Lage setzt eine gewisse Dauer voraus[4].

      Anmerkungen

       [3]

      Heger ZStW 119, 604; Wielant aaO 279 ff. Nach Jähnke LK11 7, 18 soll sich die „hilflose Lage“ nicht ohne Rückgriff auf die Gefahr bestimmen lassen. Dann wird entweder die Gefährdungsklausel überflüssig oder § 221 in der Tat zu einem allgemeinen Lebensgefährdungsdelikt. Dagegen mit Recht Wolters SK 3; Küper ZStW 111, 48 f.; Sternberg-Lieben/Fisch Jura 99, 46; Ebel NStZ 02, 404. Abwegig der Begriff der „abstrakten Gefahr“ bei Hardtung MK 7; Krüger LK 10, 21 und BGH NStZ 08, 395.

       [4]

      Sternberg-Lieben/Fisch Jura 99, 46. A.A. Heger ZStW 119, 596.

B. Die Tatbestände der Aussetzung

      1. Das Versetzen in eine hilflose Lage (Abs. 1 Nr. 1)

      6

      7

      8

      Anmerkungen

       [5]

      Wolters SK 4; a.A. Sternberg-Lieben/Fisch Jura 99, 46.

       [6]

      Unklar das Erfordernis eines „bestimmenden Einflusses“ bei Küper ZStW 111, 37.

       [7]

      RG 38, 377, 378; Frank III 1, 2; Fischer 6; Welzel § 40 I 1b; Hall 358; abw. Binding I 63.

      2. Das Im-Stich-Lassen in hilfloser Lage (Abs. 1 Nr. 2)

      9

      10

      11

      12

      Anmerkungen

       [8]

      Ebenso Krüger LK 39 ff.; Rengier II § 10 Rn. 9; Jäger JuS 00, 33 f. A.A. Arzt/Weber/Heinrich/Hilgendorf § 36 Rn. 8.

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