Verteidigervergütung. Andreas Mertens
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II.Vergütung der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nrn. 7001 f. VV
III.Vergütung von Geschäftsreisen, Nrn. 7003 ff. VV
1.Geschäftsreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug, Nr. 7003 VV
2.Geschäftsreise mit anderen Verkehrsmitteln, Nr. 7004 VV
3.Tage- und Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 VV
4.Sonstige Auslagen für Geschäftsreisen, Nr. 7006 VV
IV.Haftpflichtprämie, Nr. 7007 VV
I.Grundgedanke: Leistung gegen Gegenleistung
II.Einfordern gegenüber dem Auftraggeber
I.Formelle Anforderungen des § 10 RVG
II.Inhaltliche Anforderungen des § 10 RVG
1.Gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen
2.Angabe der abgerechneten Angelegenheit
III.Anforderungen des § 14 UStG
I.Zahlungspflicht und Zahlungsrecht des Auftraggebers
II.Auswirkungen falscher Berechnung
Teil 5 Die Kostengrundentscheidung
A.Bedeutung von Kostengrundentscheidung und Kostenfestsetzung für den Verteidiger
B.Anwendung einer Kostengrundentscheidung
III. Verfahrensabschließende richterliche Beschlüsse
1.Selbstständige Zwischenentscheidungen
2.Endgültige das Gesamtverfahren abschließende Einstellungsentscheidungen
a)Endgültige gebundene Einstellungen
b)Endgültige Ermessenseinstellungen
I. Verurteilung