Verteidigervergütung. Andreas Mertens
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d)Rücknahme im Zwischenverfahren
5.Beteiligung des Privatklägers, § 471 StPO
b)Aufteilung von Kosten und Auslagen
c)Gleichstellung des Privat- und Nebenklägers, § 472 Abs. 3 Satz 2 StPO
6.Beteiligung des Nebenklägers, § 472 StPO
a)Regelfall, § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO
b)Gesetzlich geregelte Ausnahme aus Billigkeitsgründen
c)Gesetzlich nicht geregelte Ausnahmen
d)Beteiligung des Anschlussberechtigten im Strafbefehlsverfahren
e)Nebenklage und Verfahrenseinstellung
7.Adhäsionsverfahren, § 472a StPO
8.Nebenbeteiligte, § 472b StPO
VIII.Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren, § 473 StPO
5.Fiktion eines Misserfolges, § 473 Abs. 5 StPO
a)Keine Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Zeitablaufs
b)Analoge Anwendung des § 473 Abs. 5 StPO?
6.Horizontaler Teilerfolg eines Rechtsmittels, § 473 Abs. 4 StPO
a)Definition eines Teilerfolgs
b)Feststellung der Unbilligkeit der Belastung für den Rechtsmittelführer
c)Reichweite einer Entscheidung gem. § 473 Abs. 4 StPO
d)Anwendung von § 473 Abs. 4 StPO auf den Nebenkläger
a)Gleichgeschaltete Rechtsmittel von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
b)Gleichgeschaltete Rechtsmittel von Nebenklage und Staatsanwaltschaft
c)Gegenläufige Rechtsmittel von Verteidigung und Staatsanwaltschaft
d)Gegenläufige Rechtsmittel von Verteidigung und Nebenklage
8.Rechtsmittelrücknahme, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO
D.Die Korrektur einer Kostengrundentscheidung
I. Die Auslegungsfähigkeit von Kostengrundentscheidungen