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deutsche Staatsanwaltschaften und deutsche Gerichte sich an das geltende Recht halten[6]. Hieran fehlt es, und daraus entstehen massive Akzeptanzprobleme: Wie soll ein Mandant, dem wegen der Missachtung des Rechts ein Übel in Form von Strafe zugefügt wird, dieses akzeptieren, wenn er gleichzeitig erlebt, dass die Strafverfolgungsbehörden bis hinein in die öffentliche Hauptverhandlung offen gegen das Strafprozessrecht verstoßen.[7] Das vorliegende Werk wird an mehreren Stellen auf diese Problematik zurückkommen. Es stellt insoweit auch den Versuch dar, nach der Legalisierung auch etwas zur Legitimierung der konsensualen Verfahrensweisen im deutschen Strafprozess beizutragen.

      Für die Aufnahme in die Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ sind wir erneut den Herausgebern, Herrn Prof. Dr. Werner Beulke und Herrn Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, verbunden. Für ihre Unterstützung danken wir wiederum unseren Sozien Annette Parsch und Dr. Thomas Nuzinger, die die Entstehung des vorliegenden Werks kritisch begleitet und mit zahlreichen, hilfreichen Hinweisen zu ihr beigetragen haben.

      Im September 2014

      Mannheim

      Dirk Sauer

      Sebastian Münkel

      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. zur jahrzehntelangen Diskussion ausführlich Sauer Konsensuale Verfahrensweisen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 1. Aufl. 2008, S. 10 ff.

       [2]

      BVerfG Urt. v. 19.3.2013 – 2 BvR 2628/10 = NJW 2013, 1058 ff.

       [3]

      Vgl. Sauer Konsensuale Verfahrensweisen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 1. Aufl. 2008.

       [4]

      Vgl. Sauer Konsensuale Verfahrensweisen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 1. Aufl. 2008.

       [5]

      Vgl. Schünemann Gutachten, passim.

       [6]

      Und dass Verteidiger, auch wenn sie vielfach in der schwierigsten Lage sind, nicht bei Rechtsbrüchen auch noch die Hand reichen.

       [7]

      Und bzw. oder sich auch um das materielle Strafrecht allenfalls sehr bedingt scheren.

      Inhaltsverzeichnis

      Inhaltsverzeichnis

       Vorwort der Herausgeber

       Vorwort der Verfasser

       Abkürzungsverzeichnis

       Teil 1 Grundlagen: Für den Konsens, gegen den „Deal“

       A.Ausgangspunkt: Urteilsabsprachen nicht als Umwälzung, sondern als Ergänzung der StPO

       B.Möglichkeiten konsensualer Verfahrenserledigungen im deutschen Strafprozessrecht

       I.Das Strafbefehlsverfahren und §§ 153 ff. als hergebrachte Möglichkeiten konsensualer Verfahrenserledigungen

       1.Hintergründe und Problematik der Vorschriften

       2.Faktische Existenz konsensualer Verfahrensbeendigungen als zwingende Folge

       II.Das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren im Überblick

       1.Entstehungsgeschichte

       2.Die „großen Linien“ der Reform

       C.Einordnung der Entwicklung

       I.Positionsbestimmung

       1.Rechtspolitik, Rechtsdogmatik, Rechtsanwendung

       2.Gegenkritik

       a)Vermischung von Rechtspolitik und Rechtsdogmatik

       b)Rechtsdogmatik contra legem

       aa)Rechtsdogmatik de lege lata!

       bb)Keine höheren Anforderungen als an nicht abgesprochene Urteile

       cc)Widerspruch zur Anerkennung des Strafbefehlsverfahrens

       dd)Begrenzt sinnvolle Suche nach einer „Rechtsnatur“

       3.Terminologie und Gang der Darstellung

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