Absprachen im Strafprozess. Dirk Sauer
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III.Probleme mit dem Verfahren der Verständigung
2.Vorgaben des BVerfG zum Verfahren bei Verständigungen nach § 257c im Einzelnen
b)Verfahrensöffentlichkeit und Transparenz
c)Insbesondere: Protokollierungspflicht
d)So genannte Bindungswirkung und Belehrungspflicht
e)Verfahrensverstöße und Revision
3.Das Verständigungsverfahren in der Rechtsprechung der Revisionsgerichte
b)Verfahrensöffentlichkeit und Transparenz
aa)Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4
bb)Insbesondere: Angabe der Strafober- und -untergrenze
c)So genannte Bindungswirkung und ihr Entfallen, § 257c Abs. 4
aa)Vorbemerkung: Irreführende Terminologie
bb)Wegfall der „Bindungswirkung“
cc)Probleme des Beweisverwertungsverbots
dd)Bindung der Staatsanwaltschaft an die Verständigung?
d)Aufnahme der Verständigung in das Urteil, § 267 Abs. 3 Satz 5
IV.Insbesondere: Verständigung und Rechtsmittel
1.Rechtsmittelverzicht und Rechtsmittelrücknahme
2.Berufung gegen abgesprochene Urteile
3.Revision gegen abgesprochene Urteile
b)Revisible Rechtsverstöße jenseits des VerstG
c)Insbesondere: Verstöße gegen Vorschriften des Verständigungsgesetzes
bb)Verfahrensöffentlichkeit und Transparenz in der Revision
d)Exkurs: Geständniswiderruf und Wiederaufnahme nach Urteilsabsprache
4.Schlussfolgerungen aus der Perspektive der Verteidigung
V.Insbesondere: Problematik der einseitigen Zusage und der informellen Verständigung
2.Antworten der Rechtsprechung
4.„Informelle“ Absprache und Revision
b)Stellungnahmen der Rechtsprechung
VI.Strafbarkeitsrisiken der Beteiligung an rechtswidrigen Absprachen