Absprachen im Strafprozess. Dirk Sauer

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Absprachen im Strafprozess - Dirk Sauer Praxis der Strafverteidigung

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einer Verständigung, § 257c Abs. 2

       5.Bekanntgabe des Inhalts der Verständigung, § 257c Abs. 3 Satz 1, 2

       6.Einbeziehung von Staatsanwaltschaft und Angeklagtem, § 257c Abs. 3 Satz 3, Satz 4

       7.Voraussetzungen und Folgen der Abweichung vom Inhalt der Verständigung, § 257c Abs. 4

       8.Belehrungspflicht, § 257c Abs. 5

       III.Flankierende Vorschriften

       1.Vorbemerkung

       2.Absicherung der Öffentlichkeit der Verständigungsgespräche: §§ 243 Abs. 4, 267 Abs. 3, Abs. 4

       3.Verständigung und Protokollierungspflichten, § 273 n.F. StPO, § 78 Abs. 2 OWiG n.F

       4.Verständigung und Rechtsmittel: §§ 35a, 44 Satz 2, 302 n.F

       D.Die Entscheidung des BVerfG vom 19.3.2013

       I.Information

       1.Übersicht

       2.Verfassungsrechtliche Einordnung des VerstG

       3.Folgerungen im konkreten Fall

       II.Interpretation

       III.Eigene Position

       E.Gelöste, ungelöste und neu geschaffene Rechtsprobleme der Urteilsabsprache

       I.Vorüberlegungen

       1.Ausgangspunkt

       2.Grobsichtung: Problemschwerpunkte

       II.Probleme mit dem Inhalt der Verständigung

       1.Eignung des Falles, § 257c Abs. 1 Satz 1

       2.Gegenstände und Inhalt der Verständigung des § 257c Abs. 2

       a)Übersicht

       b)Seite des Gerichts: Rechtsfolgen als Urteils- oder Beschlussgegenstand

       aa)Keine Vereinbarung einer Punktstrafe

       bb)Strafaussetzung zur Bewährung

       cc)Weitere Einzelfragen

       c)Seite des Angeklagten

       aa)Einleitung

       bb)„Sonstiges Prozessverhalten“

       cc)Verhalten der Verteidigung als Absprachegegenstand

       d)Insbesondere: Qualität des Geständnisses

       e)Seite der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage

       aa)Seite der Staatsanwaltschaft

       bb)Seite der Nebenklage

       f)Ausdrückliche Verbote, § 257c Abs. 2 Satz 3

       aa)Keine Absprache über den Schuldspruch

       bb)Keine

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