Handbuch des Verwaltungsrechts. Группа авторов

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Handbuch des Verwaltungsrechts - Группа авторов страница 38

Жанр:
Серия:
Издательство:
Handbuch des Verwaltungsrechts - Группа авторов

Скачать книгу

      Rüthers, Bernd/Fischer, Christian/Birk, Axel, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 11. Aufl., München 2020 (zit.: B. Rüthers/C. Fischer/A. Birk, RT, 112020).

      Säcker, Franz Jürgen/Rixecker, Roland/Oetker, Hartmut/Limperg, Bettina (Hg.), Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. I, 8. Aufl., München 2018; Bd. II – IV und IX, 8. Aufl., München 2019; Bd. V, VI, VIII und X – XII, 8. Aufl., München 2020; (zit.: Autor/in, in: F. J. Säcker u. a. (Hg.), MüKo-BGB, Bd., 8Jahr).

Erster Teil Historie

      Thomas Simon

      § 1 Verwaltung im frühneuzeitlichen Policeystaat des 17. und 18. Jahrhunderts

       A. Verwaltung im Kontext frühneuzeitlicher Staatlichkeit1 – 20

       I. Die „Policey“ als neue Funktion protostaatlicher Herrschaft zu Beginn der Neuzeit1 – 6

       II. Das ältere Policeyverständnis der beginnenden Neuzeit7 – 10

       III. Verwalten als „Wirtschaften“: Die ökonomische Policey und das neue Verwaltungsverständnis des 18. Jahrhunderts11 – 20

       B. Die institutionellen Strukturen der frühneuzeitlichen Verwaltung: Behördenorganisation und -aufbau21 – 41

       I. Die Ausgangslage seit dem Beginn der Neuzeit21 – 34

       1. Der Hofrat als Herrschaftsorgan auf der Zentralebene24 – 27

       2. Dezentrale Verwaltung in Amtssprengeln28 – 30

       3. Provinziale Zwischenebene31

       4. Sonderbehörden32 – 34

       II. Die Umstellungen der Behördenorganisation im Laufe des 18. Jahrhunderts35 – 41

       C. Die Akteure der Verwaltung: Die Beamten und ihr Tätigkeits- und Anforderungsprofil in der Frühen Neuzeit42 – 49

       I. Statistik45, 46

       II. Planungs- und Entwicklungsaufgaben47

       III. Leistungsverwaltung48, 49

       D. Das Policeyrecht: Eine frühe Form des Verwaltungsrechts?50 – 60

       I. Das Policeyrecht im Gefüge der frühneuzeitlichen Rechtsgebiete50 – 56

       II. Die Policeynormen als reine Steuerungsnormen57 – 60

       E. Bibliografie

       F. Abstract

A. Verwaltung im Kontext frühneuzeitlicher Staatlichkeit

      1

      Moderner Verwaltungsbegriff und Gewaltenteilung

      Der moderne Verwaltungsbegriff ist – so viel dürfte bei allen Schwierigkeiten, einen „positiven“ Verwaltungsbegriff zu entwickeln, unumstritten sein – auf das engste verbunden mit einem Staatsdenken in den Kategorien der „Gewaltenteilung“. Seine heutige Bedeutung hat der Begriff erst im Kontext des modernen Gewaltenteilungsdenkens erlangt, d. h. im Wesentlichen erst mit dem Beginn der Moderne am Ende des 18. Jahrhunderts. Das Konzept einer „Gewaltenteilung“ wiederum ist untrennbar mit der Vorstellung einer einheitlichen Staatsgewalt verbunden, die dann im Interesse des gewaltunterworfenen Einzelnen durch eine funktionale Teilung rechtlich gebunden werden soll. Noch in der Frühen Neuzeit wurde die „Staatsgewalt“ aber gar nicht als einheitliche Größe aufgefasst, sondern vielmehr als Bündel einzelner Herrschaftsrechte, darunter vorrangig Gerichtsbarkeit

Скачать книгу